Übungsleiter können Verluste jetzt erweitert absetzen
04.06.2019
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter werden oft geringfügig vergütet. In der Praxis stehen der Vergütung indes häufig Ausgaben gegenüber. Ab sofort ist ein erweiterter Verlustabzug in der Einkommensteuererklärung zulässig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst entschieden, dass Aufwendungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter steuerlich selbst dann berücksichtigt werden können, wenn die steuerfreien Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags liegen. Allerdings setzt der steuerliche Abzug eine Gewinnerzielungsabsicht bei der Übungsleitertätigkeit voraus. "Handelt es sich lediglich um ein Hobby, so müssen die Ausgaben vom Finanzamt weiterhin nicht anerkannt werden", erklärt Hans Daumoser, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Im verhandelten Fall machte ein Übungsleiter seinen Verlust aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung geltend, seine Einnahmen blieben jedoch unter dem Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro im Jahr zurück. Das Finanzamt wollte den Verlust nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass weder die Ausgaben, noch die Einnahmen in ihrer Höhe über dem Übungsleiterfreibetrag lagen und damit nicht steuerlich relevant seien.
Der BFH sah es anders. Seiner Auffassung nach darf der vom Gesetzgeber bezweckte Steuervorteil für nebenberufliche Übungsleiter sich nicht in einen Steuernachteil umkehren. Jedoch ist beim erweiterten Verlustabzug aus der Übungsleitertätigkeit die Absicht, einen Einnahmenüberschuss zu erzielen, Voraussetzung. Wo liegt aber die Grenze zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielung? Das Finanzamt geht normalerweise von einem Hobby aus, wenn die Einnahmen die Kosten regelmäßig nur decken oder die Kosten die Einnahmen ständig überschreiten.
http://www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)
Bildquelle: ARochau
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf
Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Jörg Gabes
13.10.2020 | Jörg Gabes
Welche Bonuszahlungen von Krankenkassen wirken sich steuerlich aus?
Welche Bonuszahlungen von Krankenkassen wirken sich steuerlich aus?
06.10.2020 | Jörg Gabes
Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen
Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen
29.09.2020 | Jörg Gabes
Ist Streikgeld zu versteuern?
Ist Streikgeld zu versteuern?
22.09.2020 | Jörg Gabes
Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
08.09.2020 | Jörg Gabes
Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei
Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.02.2025 | Curaden Deutschland GmbH
Helau - Helau - Helau!
Helau - Helau - Helau!
03.02.2025 | PEARL GmbH
Sichler Haushaltsgeräte 4in1-Akku-Handstaubsauger & Gebläse
Sichler Haushaltsgeräte 4in1-Akku-Handstaubsauger & Gebläse
03.02.2025 | Go Karting for Fun Germany GMBH
TeamSport E-Karting Osnabrück feiert sein 1-jähriges Jubiläum und präsentiert die neuen Junior-Karts!
TeamSport E-Karting Osnabrück feiert sein 1-jähriges Jubiläum und präsentiert die neuen Junior-Karts!
03.02.2025 | Mayas Nirvana
Maya Widmaier begeistert Jury und Publikum
Maya Widmaier begeistert Jury und Publikum
31.01.2025 | PlusPerfekt - OnlineMagazin für Plus Size Fashion, Trends & LifeStyle
"Der Kuss": Eintauchen in die ikonische Welt von Gustav Klimt
"Der Kuss": Eintauchen in die ikonische Welt von Gustav Klimt