ARAG Recht schnell...
05.02.2020 / ID: 337713
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Notfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen +++
Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 144/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%20144/19&nr=103289).
+++ Ausgleich auch bei Pilotenstreik möglich +++
Flugreisende können nach einer Annullierung ihrer Flüge wegen eines Streiks der Piloten Ausgleich verlangen, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-24 O 117/18) .
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/PM%2030_1_2020%20Fluggastrechte_0.pdf).
+++ Ausschankplan bei Hochzeitsfeier ist verbindlich +++
Die Gastgeber einer Hochzeitsfeier müssen für das Servieren von Getränken an ihre Gäste nicht zahlen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur bestimmte Spirituosen/Getränke angeboten werden sollen und die ausgeschenkten hiervon nicht umfasst sind. Dies teilen die ARAG Experten mit Verweis auf das Ureil des AG Frankfurt mit (Az.: 31 C 376/19 (23)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/ausschankplan-bei-hochzeitsfeier-ist-verbindlich).
ARAG Versicherung Rechtsschutz Ausschankplan Pilotenstreik Annullierung Flugreisende Ausgleich Airline Notfallbereitschaft Hausmeister Gastronomiebetrieb
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