Arbeitsrecht Stuttgart: Fakten zum Kündigungsschutz
07.06.2020 / ID: 346780
Freizeit, Buntes & Vermischtes
STUTTGART. Das Arbeitsrecht (https://bss-arbeitsrecht.de/arbeitsrecht-stuttgart/) in Deutschland verfügt über gewichtige Instrumente, um Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Kündigung zu schützen. Doch wie in vielen Bereichen gibt es auch beim Kündigungsschutz Ausnahmen. Unter welchen Voraussetzungen können sich Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung auf den Kündigungsschutz berufen? Welche Arbeitnehmer fallen unter den Kündigungsschutz, welche nicht? Der Rechtsanwalt Matthias Bieringer der eine Kanzlei für Arbeitsrecht (https://bss-arbeitsrecht.de/arbeitsrecht-stuttgart-fakten-zum-kuendigungsschutz/) in Stuttgart führt, informiert zu den wichtigsten Punkten im Rahmen des Kündigungsschutzes.
Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart klärt auf: Was ist der Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz legt fest, dass sich eine wirksame ordentliche Kündigung auf bestimmte Gründe stützen muss. Diese Gründe können in der Person, im Verhalten oder in der wirtschaftlichen Situation des Betriebes liegen, der die Kündigung ausspricht. Im letzteren Fall spricht man von einer sogenannten betriebsbedingten Kündigung. Fällt ein bestimmtes Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht einfach so kündigen. Mindestens einer der oben genannten Gründe muss vorliegen und nachvollziehbar dargestellt werden. Insbesondere die Kündigungsgründe und ihre Begründung werden im Rahmen von Kündigungsschutzklagen durch die Arbeitsgerichte im Detail geprüft.
Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart: Die Kündigung muss korrekt formuliert sein
Arbeitnehmer sollten wissen: Kein Arbeitsplatz gilt als unkündbar, selbst wenn er unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. "Es kommt entscheidend auf die saubere und begründete Darstellung der Kündigungsgründe an. In diesem Zusammenhang ergeben sich für Arbeitgeber viele Fallstricke, die es auszuschließen gilt. Die korrekte Formulierung einer Kündigung liegt im Interesse des Arbeitgebers, der einen bestimmten Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen möchte. Anwaltliche Unterstützung macht in diesem Kontext absolut Sinn", betont Rechtsanwalt Matthias Bieringer.
Ob ein Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt, hängt von bestimmten Bedingungen ab. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestand und der Betrieb kein Kleinbetrieb ist. Das heißt, er beschäftigt mehr als zehn Mitarbeiter, wobei die Auszubildenden dabei nicht mitzählen. Matthias Bieringer: "Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Mitarbeiter in Kleinbetrieben auf den Kündigungsschutz berufen. Auch hier gilt, eine anwaltliche Beratung macht in jedem Fall Sinn".
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BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Stuttgart
Königsbau-Königstraße 26 70173 Stuttgart
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