Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Recht schnell...


Freizeit, Buntes & Vermischtes

+++ Reisewarnung für Nicht-EU-Länder verlängert +++
Bis zum 31. August müssen sich Touristen noch gedulden, die außerhalb der Europäischen Union ihren Urlaub planen. Die Bundesregierung will heute aufgrund der Corona-Lage eine Verlängerung der Reisewarnung für 160 Länder außerhalb der Europäischen Union beschließen. Reisen in beliebte Destinationen wie etwa Türkei, Ägypten oder Tunesien bleiben also voraussichtlich erst einmal tabu. Je nach Ausmaß des Infektionsgeschehens und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gesundheitssystems sollen aber Ausnahmen möglich sein.

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+++ Erste und einzige Mallorca-Urlauber aus Deutschland +++
Mehrere Tausend Deutsche dürfen in einem Tourismus-Pilotprojekt den Urlaubs-Test machen und am Montag nach Mallorca in die Ferien fliegen. Dabei reisen nicht alle Urlauber auf einmal an, sondern Schritt für Schritt. Getestet wird, ob die Sicherheits- und Hygienevorschriften am Flughafen und in den Hotels funktionieren. Der Rest des Landes öffnet seine Grenzen für Touristen erst am 1. Juli. Auch innerhalb Spaniens besteht weiterhin eine Reisebeschränkung bis 21. Juni. Bei den Urlaubern handelt es sich nicht nur um Pauschaltouristen, sondern auch um Deutsche, die eine eigene Immobilie auf der Insel haben. Es wird keinerlei Beschränkungen vor Ort oder nach der Rückkehr nach Deutschland geben, einem Strand- oder Restaurantbesuch steht also nichts im Wege. Auch die Insel darf nach Lust und Laune erkundet werden.

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+++ Mit Kulanz auf Kundensuche +++
Die Corona-Krise hat Flugreisende zurückhaltend gemacht. Viele Urlauber zweifeln, ob Fliegen in puncto Covid-19 sicher ist. Dieser Skepsis begegnet die Lufthansa mit einer neuen Regelung. Danach dürfen Passagiere, die lieber am Boden bleiben, einmalig kostenfrei umbuchen, auch wenn ihr Flug regulär stattfindet. Bis zum 30. April 2021 haben Fluggäste dann Zeit, eine neue Reise anzutreten.

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+++ Keine Auskunft über Vermieter von Ferienwohnungen +++
Der Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Landeshauptstadt München keine Auskünfte über Vermieter von Ferienwohnungen geben, damit diese Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot ermitteln kann. Auskunft könne nur im Einzelfall verlangt werden. Eine Datenerhebung auf Vorrat komme laut ARAG nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht (AZ 12 B 19.1648).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Entscheidung des VGH München (https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(4j5b34qyopk0whevlwighgmm))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-10398?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1).

+++ Kabelanschluss kann nicht durch Mieter gekündigt werden +++
Ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, muss einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen. Dies hat laut ARAG das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 4 U 82/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2020/4_U_82_19_Urteil_20200528.html).
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