Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Hundehaufen auf dem Gehweg - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Marina K. aus Regensburg:
Immer wieder sehe ich, dass Hundebesitzer die Haufen ihres Hundes auf dem Gehweg oder im Park liegen lassen. Ist das erlaubt?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer den Kot seines Hundes einfach auf dem Gehweg liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zwar gibt es kein bundesweites Gesetz, dennoch sind Hundebesitzer praktisch überall dazu verpflichtet, die Haufen zu beseitigen. Ansonsten droht, je nach Bundesland und Gemeinde, ein Bußgeld. Dieses bewegt sich meist zwischen 10 und 150 Euro. Nach den städtischen Satzungen sind oft auch deutlich höhere Bußgelder möglich. Besonders für Wiederholungstäter kann es schnell noch teurer werden. Gerade in Grünanlagen und in der Nähe von Spielplätzen und Liegewiesen sollten Herrchen und Frauchen auch daran denken, dass die Hundehaufen Krankheitserreger und Parasiten enthalten können. Es ist also nicht nur eklig, wenn der Kot an den Schuhsohlen klebt, sondern mitunter auch gefährlich - gerade für spielende Kinder. Hundebesitzer sollten daher beim Gassi gehen kleine Plastiktüten dabeihaben, um die Haufen aufzusammeln. Damit immer eine Tüte griffbereit ist, am besten in der Jackentasche oder im Auto aufbewahren oder an der Hundeleine befestigen. In manchen Städten - etwa Hamburg - verteilt die Stadtreinigung sogar kostenlose Gassibeutel an Hundehalter.
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