ARAG Recht schnell...
29.07.2020 / ID: 350535
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Erhebung von Kundenkontaktdaten rechtens +++
Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung dürfen Kundenkontaktdaten von Gastronomie, Friseuren und Fitnessstudios erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster rechtmäßig beschlossen worden (Az.: 13 B 695/20.NE).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/13_B_695_20_NE_Beschluss_20200623.html).
+++ Rausschmiss aus Flugzeug möglich +++
Gefährden Fluggäste durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit, darf die Fluggesellschaft ihre Beförderung verweigern. Eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung oder weiterer Schadensersatz kommen dann nicht in Frage. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 784/19 (89)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/Presseinformation%20zur%20Entscheidung%20Bef%C3%B6rderungsverweigerung%20von%20alkoholisierten%20Flugg%C3%A4sten%20rechtm%C3%A4%C3%9Fig_0.pdf).
ARAG Rechtsschutz Versicherung Rausschmiss Flugzeug Fluggäste Kundenkontaktdaten Coronaschutzverordnung Rückverfolgbarkeit Ausfallerscheinung Fluggesellschaft Beförderung Infektionsketten
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