ARAG Recht schnell...
12.08.2020
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Reisewarnung nun auch wieder für Madrid +++
Die "segunda ola" (zweite Welle) der Corona-Pandemie hat Spanien offenbar erreicht. Nachdem das Auswärtige Amt bereits Ende Juli eine Reisewarnung für die spanischen Regionen Katalonien, Aragon und Navarra ausgesprochen hatte, wurden gestern auch Madrid und das Baskenland vom Robert Koch-Institut als Corona-Risikogebiet eingestuft. Für Reiserückkehrer aus diesen Regionen resultiert daraus eine Quarantäneverpflichtung bzw. ein kostenloser Corona-Test innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland oder 72 Stunden nach der Rückkehr. Das Testergebnis kann nach Angaben der ARAG Experten bis zu 48 Stunden dauern, so lange müssen Rückkehrer in Quarantäne. Wer seinen Urlaub im Süden des Landes, auf den Kanarischen Inseln oder auf den Balearen geplant hat, kann noch hoffen: Dort liegen die Infektionszahlen laut Auswärtigem Amt weiterhin auf niedrigem bzw. mittlerem Niveau.
+++ Für Maskenmuffel wird's teuer +++
Während Maskenmuffel in Berlin bereits seit Ende Juni mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen müssen, wenn sie keine Maske tragen, könnte es nächste Woche auch in Nordrhein-Westfalen teuer werden, in Bus und Bahn auf eine Maske zu verzichten. Wurde dort bislang zunächst mehrfach gemahnt, bevor gezahlt werden musste, soll es nun schon beim ersten Vergehen ein Bußgeld von 150 Euro geben, ohne Pardon. Auch in anderen Bundesländern können Maskenmuffel laut ARAG Experten bereits jetzt zur Kasse gebeten werden. So sieht z. B. der bayerische Bußgeldkatalog ebenfalls eine Strafe von 150 Euro vor, wenn man in Bus und Bahn auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet. Auch Schleswig-Holstein will Anfang kommender Woche ein Bußgeld von 150 Euro einführen.
+++ Unverheiratete Partner dürfen wieder einreisen +++
Seit Montag gibt es Reiseerleichterungen für unverheiratete Partner aus Drittstaaten. Sie dürfen nun wieder nach Deutschland einreisen. Voraussetzung: Es muss sich um eine dauerhafte Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland handeln oder die Partner müssen einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nachweisen. Wer aus einem Drittstaat einreisen möchte, muss nach Auskunft der ARAG Experten eine Einladung des in Deutschland wohnenden Partners vorweisen, eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung vorlegen und durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets nachweisen, dass es bereits mindestens ein Treffen vor Corona gegeben hat. Zudem müssen sich einreisende Partner - so wie alle Einreisenden aus Risikogebieten - binnen 72 Stunden auf das Coronavirus testen lassen oder alternativ einen eigenen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
+++ Neuer Duden 2020 ganz im Zeichen von Corona +++
Nach drei Jahren gibt es ab heute eine Neuauflage des Rechtschreibdudens. Die 28. Auflage enthält 3.000 neue Stichwörter, darunter auch einige, die es erst durch die Corona-Pandemie in unseren Wortschatz geschafft haben. So zählen beispielsweise Covid-19, Lockdown, Ansteckungskette oder Reproduktionszahl zu den Neuaufnahmen. Coronavirus hingegen war im knapp 1.300 Seiten starken Nachschlagewerk bereits enthalten. Nach dem Sars-Ausbruch 2002 wurde es seinerzeit aufgenommen. Auch das Wort Corona gab es schon in der alten Fassung und zwar gleich mit zweifacher Bedeutung: umgangssprachlich für "Coronavirus[erkrankung]" sowie als weiblicher Vorname.
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