Pressemitteilung von Susanne Cronauer

Familienrecht: Wenn die Scheidung in Bühl eingereicht wird


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BÜHL. Susanne Cronauer ist Anwältin für Familienrecht für die Stadt Bühl (https://www.kanzlei-cronauer.de/eherecht-familienrecht-baden-baden/). Sie begleitet Paare, die sich für eine Scheidung entschieden haben, durch das Verfahren. "Ob einvernehmlich oder nicht - wichtigster Schritt im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist es, einen Zugang ohne Emotionen zu finden. Auch wenn die Verletzungen tief sind und die emotionalen Wogen hochschlagen. Ich versuche meinen Mandanten den Blick darauf zu eröffnen, die unausweichlichen Dinge so zu verhandeln, dass am Ende beide Partner das Gefühl haben, nicht ungerecht behandelt worden zu sein", schildert Susanne Cronauer ihren Beratungsansatz. Sie erörtert, dass im Scheidungsverfahren (https://www.kanzlei-cronauer.de/familienrecht-wenn-die-scheidung-in-buehl-eingereicht-wird/) bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind und erklärt worum es sich dabei handelt.

Blickpunkt Scheidung: Anwältin für Familienrecht erklärt, wann eine Ehe als gescheitert gilt

Ein Scheidungsverfahren wird dann in Gang gesetzt, wenn die Ehe gescheitert ist. Dabei wenden Juristen das sogenannte Zerrüttungsprinzip an. Eine Ehe gilt dann als zerrüttet, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und die Eheleute getrennt leben. Nachweis darüber liefert in der Regel das Trennungsjahr. Wurde es eingehalten und stimmt der Gegner dem Scheidungsantrag zu, so geht das Gericht automatisch von einer Zerrüttung aus. Widersetzt sich einer der Partner der Scheidung, kann die Ehe in der Regel erst nach drei Jahren geschieden werden. Jeder der beiden Ex-Partner kann einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Er braucht dazu jedoch die Unterstützung eines Anwalts, da in familiengerichtlichen Verfahren ein Anwaltszwang besteht. Dieser formuliert den Scheidungsantrag (https://www.kanzlei-cronauer.de). Der Antragsgegner braucht nicht zwingend einen eigenen Anwalt.

Scheidung in Bühl regeln - Anwältin für Familienrecht informiert

Zudem wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich vom Gericht durchgeführt. Ziel dabei ist es, dass beide Ehepartner die gleichen Rentenanwartschaften erhalten, die sie im Rahmen ihrer Ehezeit erworben haben. Dazu werden die Rentenkonten verglichen und Rentenpunkte gegebenenfalls verschoben. "An dieser Stelle ist das Scheidungsverfahren ein Rechenexempel, bei dem sowohl Erziehungszeiten als auch erworbene Rentenanwartschaften einbezogen werden", schildert Susanne Cronauer. Um die Rentenanwartschaften ermitteln zu können, gilt es, viele Formulare auszufüllen und sämtliche Unterlagen zu Rentenversicherungen und Versicherungen zusammenzutragen. Der dafür relevante Zeitraum ist der Monat der Heirat bis zum Monat der Einreichung des Scheidungsantrages. Die jeweilige Gegenseite im Scheidungsverfahren bekommt Gelegenheit, die Unterlagen zu prüfen. Auch über eine Umgangsregelung für gemeinsame Kinder kann im Scheidungsverfahren verhandelt werden. Letzter Schritt ist dann die Festlegung eines Scheidungstermins durch das zuständige Familiengericht.
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RA Susanne Cronauer
Erwinstrasse 2 76532 Baden-Baden

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