Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Verbrauchertipps zum Februar


Freizeit, Buntes & Vermischtes

ARAG Verbrauchertipps zum FebruarAbgabefrist für die Grundsteuererklärung endet
Am 31. Januar 2023 endet die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Privateigentum. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bis zum Stichtag mehr als 36 Millionen Eigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwertes Angaben zu Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die Erklärung muss verpflichtend elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dazu kann das Elster-Portal genutzt werden. Zudem steht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums eine Online-Anwendung zur Verfügung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die neu berechnete Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen ist. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag oder einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt rechnen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Masken im Verbandskasten
Bis 1. Februar sollten Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann gebracht bzw. einen neuen Verbandskasten angeschafft haben. Dann gilt die entsprechende DIN 13164, nach der zwei Gesichtsmasken enthalten sein müssen. Es genügen einfache OP-Masken. Dafür wird das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf laut ARAG Experten ebenfalls wegfallen. Weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung noch nicht angepasst ist, besteht derzeit aber noch keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandskästen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr
Nach über zwei Jahren ist es soweit - in Zügen und Bussen des Fernverkehrs darf wieder Gesicht gezeigt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht ab 2. Februar für Reisende im Fernverkehr entfällt. Stattdessen wird auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt. Auf Flugreisen wurde die allgemeine Maskenpflicht bereits im Oktober aufgehoben. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in anderen Staaten der Europäischen Union andere nationale Gesetze geben kann. So muss beispielsweise auf Flügen nach und von Spanien weiterhin eine Maske getragen werden.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Firmenkontakt:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:

Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw@klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von ARAG SE
07.05.2024 | ARAG SE
Mehr Vater sein
06.05.2024 | ARAG SE
Reisen ohne Risiko
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.05.2024 | Hoeppner Sport- und Markenkommunikation GmbH
Kiezheld Daniel Schmidt und HSV-Maskottchen Dino bei IMO Car Wash
03.05.2024 | Chorverband Rheinland-Pfalz
Der Chorzauber braucht helfende Hände
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 59
PM gesamt: 409.576
PM aufgerufen: 69.545.588