ARAG Recht schnell...
22.03.2023 / ID: 388111
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Keine Aufklärung über Notstromfunktion +++Der Verkäufer einer Photovoltaik-Anlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden und der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben. Damit die Anlage funktioniert, muss Strom aus dem öffentlichen Netz bereitstehen: Bei Stromausfall schaltet sich die PV-Anlage automatisch ab. Das Ehepaar war der Ansicht, auf diesen Umstand hätte der Anbieter der Anlage sie hinweisen müssen - das Gericht war anderer Meinung (Az.: 6 O 79/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Frankenthal .
+++ Geld zurück für Online-Glücksspieler +++
Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Oberlandesgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter nun zur Erstattung des verlorenen Einsatzes verurteilt, denn in Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten (Az.: 9 U 3/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig .
+++ Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall +++
Ein Angestellter des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz ist mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Sozialgerichts Speyer, wonach eine Corona-Infektion zwar grundsätzlich einen Arbeitsunfall darstellen kann. Es sei aber im konkreten Fall nicht aufklärbar gewesen, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich angesteckt hatte (Az.: S 12 U 188/2).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des SG Speyer .
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