ARAG Recht schnell...
29.03.2023
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Reiseversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten +++
Seine Reise in die USA hatte der Mann mit Bonus-Flugmeilen bezahlt. Als er kurz vor Abreise erkrankte und den Flug nicht antreten konnte, stornierte er die Reise. Dabei verlor er die eingesetzten Bonusmeilen allerdings - so sahen es die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vor. Daraufhin bemühte der Mann seine Familienversicherung, die auch eine Reiserücktrittversicherung enthielt. Damit waren Reisekosten bis zu 3.000 Euro abgesichert. Nach zwei verlorenen Instanzen wanderte der Fall bis vor den Bundesgerichtshof. Und dort urteilten die Richter, dass auch Bonusmeilen zu den vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten gehörten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass lediglich die Höhe der Entschädigung bzw. der Wert der eingesetzten Bonusmeilen noch zu klären ist (Az.: IV ZR 112/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
+++ Keine Halterhaftung bei E-Roller-Brand in Werkstatt +++
Der Halter eines Elektrorollers haftet nicht, wenn seine ausgebaute Batterie bei einer Inspektion während des Aufladens explodiert und eine Werkstatt in Brand setzt. Ist der Akku bereits ausgebaut, kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dessen Erhitzung und die nachfolgende Explosion in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Betriebseinrichtung standen (Az.: VI ZR 1234/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
+++ Bitte keine Werbung - auch nicht im Hausflur +++
Der Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist. Das umfasst auch, wie im konkreten Fall geschehen, das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil (Az.: 142 C 12408/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
+++ Stückzahl-Angabe bei Lebensmitteln Pflicht +++
Auf der Verpackung eines Lebensmittels, in der sich wiederum mehrere Einzelpackungen befinden, müssen sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden. Das gilt nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch dann, wenn es sich bei den Einzelpackungen um kleinteilige Einzelstücke - wie etwa einzeln umwickelte Bonbons - handelt. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 3 C 15.21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BverwG .
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ARAG SE
26.04.2024 | ARAG SE
Night Fever, Night Fever
Night Fever, Night Fever
25.04.2024 | ARAG SE
ARAG Konferenz "Access to Justice"
ARAG Konferenz "Access to Justice"
25.04.2024 | ARAG SE
Versicherungen: Gemeinsam günstiger
Versicherungen: Gemeinsam günstiger
24.04.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
19.04.2024 | ARAG SE
Das ist neu beim Elterngeld
Das ist neu beim Elterngeld
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | Kahe PR & Dialog
Schlagerpiloten mit neuer Single "Was heißt das schon"
Schlagerpiloten mit neuer Single "Was heißt das schon"
26.04.2024 | ARAG SE
Night Fever, Night Fever
Night Fever, Night Fever
24.04.2024 | Kitty´s Thai Massage
Gutscheine zum Muttertag von Kittys Thaimassage in Stuttgart
Gutscheine zum Muttertag von Kittys Thaimassage in Stuttgart
24.04.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
24.04.2024 | Digitalentiert GmbH
Matchnight - Größte "Tanz in den Mai" Single-Party: Match me if you can!
Matchnight - Größte "Tanz in den Mai" Single-Party: Match me if you can!