Diebstahl am Arbeitsplatz ist oft nicht versichert
03.07.2023 / ID: 394609
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Mehr als 70.000 Diebstähle in Büro- und Lagerräumen hat die Polizei im vergangenen Jahr registriert. Das sind weniger als vor der Corona-Pandemie - für Betroffene ist das jedoch kaum ein Trost. "Die Beschäftigten sollten ihre Handys, Handtaschen und andere Wertsachen nicht offen am Arbeitsplatz liegen lassen", sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. "Das gilt besonders dann, wenn viele Menschen ein- und ausgehen oder sich Fremde in den Räumen aufhalten."
Wertsachen immer einschließen
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt Handy, Portemonnaie und andere Wertsachen nach Möglichkeit ein. Denn wenn sie beim Diebstahl offen im Büro liegen, kommt zum Ärger über den Verlust auch noch der finanzielle Schaden hinzu. "Private Hausratversicherungen springen auch bei einem Diebstahl im Büro ein. Allerdings nur, wenn die Wertgegenstände in einem verschlossenen Schrank oder Rollcontainer aufbewahrt wurden. Ansonsten handelt es sich um einfachen Diebstahl, und der ist oft nicht versichert", erklärt R+V-Expertin Gilles.
Ihren Arbeitgeber können die Mitarbeitenden bei einem Diebstahl in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Seine Fürsorgepflicht beschränkt sich auf Gegenstände, die für die Arbeit notwendig sind, wie eigenes Werkzeug oder Arbeitskleidung. Viele Arbeitgeber stellen deshalb verschließbare Rollcontainer, Spinde oder Schließfächer zur Verfügung. Auf private Utensilien wie Geldbeutel, Schmuck oder Kleidung müssen die Mitarbeitenden selbst aufpassen.
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