ARAG Recht schnell...
20.12.2023 / ID: 404436
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Auch ein Rettungswagen muss vorsichtig fahren +++Ein Rettungswagen überquert bei Rot eine Kreuzung. Dort kollidiert er mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, dessen Fahrer ihn trotz Blaulicht und Martinshorn übersehen und überhört hat. ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach die Haftungsquote in einem solchen Fall 50 zu 50 beträgt (Az.: 17U121/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .
+++ Dienstliche SMS nach Feierabend +++
Auch nach Feierabend ist ein Arbeitnehmer nicht davor gefeit, Änderungen seines Dienstplans per SMS oder E-Mail beachten zu müssen. Das hat laut ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Rettungssanitäters entschieden. Dessen Betriebsvereinbarung sah ein kompliziertes Schichtenmodell vor - mit der Pflicht, kurzfristige Änderungen zu befolgen (Az.: 5 AZR 349/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG .
+++ Kein neutraler Sachverständiger +++
Ein Geschädigter muss ein nach einem Verkehrsunfall beauftragtes Kfz-Schadensgutachten selbst bezahlen, wenn der Gutachter erkennbar nicht neutral ist, weil er zum selben Unternehmen wie die Werkstatt gehört. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Hanau entschieden und der Klage einer Versicherung stattgegeben (Az.: 39 C 30/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Hanau .
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