ARAG Recht schnell...
20.03.2024
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Wer seinen Oldtimer gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert, sollte laut ARAG Experten darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert des Kfz anzupassen. Ansonsten kann es sein, dass der Betrag der Wertsteigerung im Schadensfall außen vor bleibt (Az.: 3 O 230/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Landgerichts Frankenthal .
+++ Drohne darf nicht eingesetzt werden +++
Eine Stadt darf mit Kameras bestückte Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen lassen, um für eine Beitragserhebung relevante Tatsachen - in diesem Fall die Geschossflächen von Wohnhäusern - zu ermitteln. Der Befliegung stehe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner entgegen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 CE 23.2267).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BayVGH .
+++ Zahlungen an Ex-Partner dürfen nicht vom Kindesumgang abhängen +++
Der Umgang mit dem eigenen Kind nach Trennung oder Scheidung darf nicht an Zahlungen an den früheren Partner geknüpft und dadurch erzwungen werden. Nach Auskunft der ARAG Experten bezeichnete der Bundesgerichtshof ein solches Vorgehen als sittenwidrig und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf (Az.: XII ZB 385/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteiluing des BGH .
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