Pressemitteilung von HUK-COBURG Unternehmenskommunikation

Albtraum statt Traumurlaub: Einbruch im Hotelzimmer


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Albtraum statt Traumurlaub: Einbruch im HotelzimmerTipps für den Alltag

Coburg, 17.07.2024

Die Koffer sind gepackt. Der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Dieben. Wer einmal im leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die gute Laune verflogen sein kann.

Die HUK-COBURG rät, einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die auch gegen Einbruchdiebstahl und Raub schützt. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht z.B. gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder eines Safes auf. Raub liegt vor, wenn einem mit Gewalt etwas weggenommen wird. - In beiden Fällen, genügt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss immer eingeschaltet werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. In einigen Fällen gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden. Aber nicht alle Unternehmen gewähren diesen Schutz. Ein Blick in die Bedingungen oder das Gespräch mit dem Versicherer bringen Gewissheit.

Neben gängigen Haushaltsgegenständen umfasst der Versicherungsschutz auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt. Immer vorausgesetzt, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.

Viele Versicherer legen bei Schäden außerhalb der eigenen vier Wände eine Obergrenze in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Versicherungssumme fest. Einige - so auch die HUK-Coburg mit ihrem Classic-Tarif - leisten bis zur vollen Versicherungssumme. Für Wertsachen wie z. B. Bargeld und Schmuck gelten in der Regel aber niedrigere Entschädigungsgrenzen. Da der Versicherungsschutz von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, empfiehlt es sich den individuellen Schutz vor Urlaubsbeginn abzuklären.

Zur Pressemeldung auf huk.de: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/aussenversicherung-hausrat.html.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Firmenkontakt:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Willi-Hussong-Straße 2
9644444 Coburg
Deutschland
09561-96-22609

http://www.huk.de

Pressekontakt:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Willi-Hussong-Str. 2
96444 Coburg
09561-96-22604
http://www.huk.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
11.07.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Zecken: Klein, aber gemein
04.07.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Freiheit pur: Urlaub mit dem Wohnmobil
14.06.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Cabrio: Im Zweifelsfall beim Parken das Dach schließen
06.06.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Marders Lieblingsspeise: Kabel und Schläuche
08.05.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Geld sparen mit Versicherungscheck
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.07.2024 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
24.07.2024 | Medima ® - Peters GmbH
Mit E-Bikes sportlich trainieren
24.07.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 413.462
PM aufgerufen: 70.291.761