Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


06.11.2024 / ID: 420397
Freizeit, Buntes & Vermischtes

ARAG Recht schnell...+++ Alle Pakete müssen bei Rücksendung verschlossen sein +++
Wer von einem Kaufvertrag zurücktritt, muss die Ware - in diesem Fall handelte es sich um einen Carport - so zur Abholung für den Verkäufer bereitstellen, dass sie transportfähig ist. Das umfasst bei einem vereinbarungsgemäß "bis Bordsteinkante" gelieferten Bausatz, dass dieser auf öffentlichem Grund bereitgehalten wird. Auch darf nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Amtsgericht München kein Paket geöffnet sein (Az.: 142 C 21245/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München .

+++ Keine Vergütung für zu altes Gutachten +++
Ein Sachverständigengutachten, das in einem Prozess aus dem Bereich der Schmerzmedizin auf einer Untersuchung beruht, die mehr als sechs Monate zurückliegt, ist unverwertbar und muss auch nicht vergütet werden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, wonach zivilrechtliche Regelungen nicht anwendbar seien (Az.: L 10 KO 2110/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg .

+++ Urheberrechtlicher Schutz bei Luftaufnahmen +++
Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Objekten, zum Beispiel Kunstwerken, die mithilfe von Drohnen erstellt werden, fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Wer unerlaubt Luftaufnahmen von Kunstwerken veröffentlicht, begeht laut ARAG Experten eine Urheberrechtsverletzung, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az.: I ZR 67/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
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