Radfahren im Wald ist nicht überall erlaubt
08.04.2025 / ID: 426740
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Wiesbaden, 8. April 2025. Ob auf dem Mountainbike, dem E-Bike oder dem Trekking-Rad: Viele Radfahrer sind im Wald unterwegs. Das ist grundsätzlich erlaubt - allerdings nicht immer und überall. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Jeder darf einen Wald zur Erholung nutzen, auch auf dem Fahrrad oder Mountainbike. Allerdings gibt es hier Einschränkungen. Das Bundeswaldgesetz besagt ausdrücklich, dass Fahrräder im Wald nur auf Straßen und Wegen fahren dürfen. "Hinzu kommen oft weitere Besonderheit und Einschränkungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Örtliche Regelungen erfragen
Einige Bundesländer haben die bundesweite Regelung übernommen und erlauben das Radfahren im Wald nur auf festen Wegen. Andere schreiben vor, dass die Wege für Fahrräder mindestens zwei Meter breit sein müssen - und schließen Sport- und Lehrpfade aus. "Auf manchen Waldwegen untersagen Verbotsschilder die Durchfahrt. Das kann in allen Bundesländern vorkommen", ergänzt R+V-Experte Richter. Meistens ist das der Fall, wenn andere Menschen dadurch stark gefährdet wären.
Der Experte rät deshalb, sich vor einer längeren Tour durch Waldgebiete nach den örtlichen Regelungen zu erkundigen, etwa bei der zuständigen Forstbehörde. Denn wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Richter ergänzt: "Manchmal gibt es an bestimmten Stellen auch Ausnahmeregelungen für Radfahrende." Dazu gehören zum Beispiel extra für Mountainbiker angelegte Trails, die in der Regel durch Markierungen an Bäumen erkennbar sind.
Rücksicht nehmen
Treffen Wanderer und Biker aufeinander, ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten. "Das heißt: Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte vorausschauend fahren, die Geschwindigkeit anpassen und sein Gefährt in jeder Situation unter Kontrolle haben", sagt Richter. Ein angemessenes Verhalten ist zudem für den Schutz von Pflanzen und Tieren wichtig. Sie dürfen nicht gefährdet oder geschädigt werden. Für seine persönliche Sicherheit sind Radfahrende selbst verantwortlich, so das Bundeswaldgesetz: Sie benutzen den Wald auf eigene Gefahr. Das gilt insbesondere für typische Gefahren wie Bodenunebenheiten und herausragende Äste.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Radfahrende sollten Land- und fortwirtschaftlichen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.
- Für E-Bikes gibt es - abhängig von der Motorstärke - mitunter weitere Einschränkungen. Auch hier geben die zuständige Forstbehörde Auskunft.
- Was Biker in Grünanlagen beachten müssen, legt meist das Grünflächenamt der Städte fest. In der ist das Radeln auf gekennzeichneten Wegen zugelassen.
(Bildquelle: Pixabay)
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