Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Influencer im Visier der Steuerfahndung


12.08.2025 / ID: 431777
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Influencer im Visier der SteuerfahndungDie Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen haben Anfang des Jahres eine Spezialeinheit ins Leben gerufen: Ein sogenanntes Influencer-Team spürt Steuersünder aus der Social-Media-Welt auf. Im Ziel der Fahndung sind professionelle Influencer, die durchaus zehntausende Euro im Monat verdienen und diese Einnahmen nicht versteuern. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) spricht aktuell von einem mutmaßlichen Steuerschaden in Höhe von rund 300 Millionen Euro allein in NRW. Etwa 200 Strafverfahren laufen bereits und weitere 6.000 Social-Media-Profile stehen auf der Liste der Steuerfahnder. Andere Bundesländer sind ebenfalls betroffen und werden dem Vorreiter NRW folgen.

Wer muss die Steuerfahndung fürchten?

Im Fokus stehen explizit nicht junge Menschen, die gelegentlich Schönheitsprodukte oder Bekleidungsstücke vorstellen und nur eine kleine Reichweite haben, betonen die Behörden. Ermittelt wird gegen meist hauptberufliche Content-Creator, die regelmäßig hohe Beträge verdienen und nicht einmal eine Steuernummer besitzen. Oftmals verlegen diese bei steigenden Umsätzen ihren Wohnort offiziell ins Ausland und unterhalten Briefkastenadressen. Besonders beliebt ist Dubai. Dahinter steckt eine kriminelle Energie, mit der Steuern in durchschnittlich fünfstelliger Höhe hinterzogen werden. Es wird nicht mehr hingenommen, dass der Staat um immense Einnahmen in Millionenhöhe betrogen wird.

Die Ermittlungen sind sehr aufwendig

Influencer arbeiten digital, oft ohne Büro, feste Arbeitszeiten oder klassische Verträge. Dazu kommen Werbeeinnahmen, die schwer nachvollziehbar sind - vor allem, wenn sie über Storys laufen, die nach 24 Stunden verschwinden. Doch 1.200 IT-Experten beschäftigen sich laut LBF NRW mit dieser unübersichtlichen Szene. Die Ermittler der ersten Landesbehörde dieser Art gehen mit viel kriminalistischem Gespür vor und haben Methoden gefunden, um Werbepartnerschaften lückenlos zurückzuverfolgen. Anhand fortlaufender Aufzeichnungen der Social-Media-Aktivitäten kann der tatsächliche Wohnort der Werbenden, allzu oft für Reisen, Mode und Food, nachgewiesen und ein Haftbefehl erwirkt werden.

Steuerpflichtige Einnahmen für Influencer

Einnahmen über Social Media sind oft nicht sofort als solche zu erkennen. Doch steuerpflichtig sind nicht nur Überweisungen, sondern auch geldwerte Vorteile - also Dinge, die man kostenlos erhält. Zu den zu versteuernden Einnahmen gehören unter anderem bezahlte Werbeposts, Produktplatzierungen oder Bannerwerbung, geschenkte Produkte wie Kleidung oder Technik, kostenlose Hotelaufenthalte oder gesponserte Teilnahme an Events, Provisionen durch Affiliate-Links, Einnahmen aus dem Verkauf von eigenen Produkten oder Merchandise-Artikeln, Abo-Zahlungen, "Spenden" als Dankeschön-Zahlungen für Inhalte, "Trinkgelder" für persönliche Fotos sowie Einnahmen aus Kooperationen mit Unternehmen aufgrund gemeinsamer Aktionen oder Takeovers. Die Einnahmequellen sind vielfältig und es kommen laufend neue Konzepte auf.

Diese Strafen stehen auf Steuerhinterziehung

Werden Inhalte für Social-Media in Deutschland produziert, kann trotz Auslandspostadresse eine Steuerpflicht bestehen. Wer steuerpflichtige Einkünfte nicht meldet, macht sich strafbar. Die Folgen können gravierend sein. Sie reichen von Nachzahlungen inkl. Zinsen und Säumniszuschlägen über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren. Selbst Minderjährige ab 14 Jahren können bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung belangt werden. Eine Strafverfolgung ist über fünf Jahre hinaus bis zu 15 Jahre ab einer Steuerhinterziehung von 50.000 Euro pro Jahr möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man durch eine Selbstanzeige straffrei bleiben. Wer sich freiwillig anzeigt und seine Fehler korrigiert, kann Kontenprüfungen und Wohnungsdurchsuchungen abwenden. Aber nur bevor die Behörden Kenntnis davon haben. Sobald ein Ermittlungsverfahren läuft, greift die Selbstanzeige nicht mehr. Doch eine Selbstanzeige ist nicht so einfach, da eine fehlerhafte Strafanzeige genau das Gegenteil einer Strafbefreiung bewirken kann. Ohne anwaltliche Hilfe sollte dieser Schritt nicht gegangen werden.

Reichweite verpflichtet - auch steuerlich

Influencer sollten alle ihre Einnahmen dokumentieren. Auch wenn kein Geld geflossen ist, zählt der Wert einer Gegenleistung als steuerpflichtige Einnahme. Wird mit Social Media Geld verdient, ist es ratsam, frühzeitig eine Steuernummer zu beantragen und regelmäßig Steuererklärungen abzugeben. Wurde das versäumt, sollte eine Steuerberatung im Hinblick auf eine steuerliche Nacherklärung zu Rate gezogen werden. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Einfach abzuwarten, was passiert, ist nicht klug. Dann benötigt man zum Schluss nicht nur einen Steuerberater, sondern auch noch einen Rechtsanwalt für die Verteidigung. Was lange als Grauzone galt, wird inzwischen gezielt überprüft. Die Zeiten, in denen hohe Social-Media-Einnahmen von luxusverliebten Selbstdarstellern am Finanzamt vorbeigingen, gehen langsam zu Ende.

www.steuertipps.de

(Bildquelle: Miguel Lifestyle/stock.adobe.com)

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