Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Parteispenden: Politisches Engagement lohnt sich doppelt


08.09.2026 / ID: 445652
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Parteispenden: Politisches Engagement lohnt sich doppeltDie Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Kommunalwahlen in Niedersachsen versprechen einen spannenden Wahlherbst. Wahlkämpfe, Veranstaltungen und Informationsmaterialien kosten Parteien jedoch Geld. Ein wesentlicher Baustein der Parteienfinanzierung sind Spenden und Mitgliedsbeiträge. Wer eine anerkannte politische Partei finanziell unterstützt, fördert nicht nur deren Arbeit, sondern profitiert seit diesem Jahr von deutlich höheren steuerlichen Vergünstigungen. Das macht Parteispenden nun deutlich attraktiver.


Neu: Steuerersparnis verdoppelt


Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden die steuerlichen Vorteile für Parteispenden auf den doppelten Betrag hochgesetzt. In diesem Jahr können Alleinstehende erstmals Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 3.300 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht davon 50 Prozent unmittelbar von der tariflichen Einkommensteuer ab, maximal also 1.650 Euro. Die Steuerermäßigung erfolgt unabhängig vom persönlichen Steuersatz. „Wer den Höchstbetrag ausschöpft, reduziert seine Einkommensteuer somit tatsächlich um bis zu 1.650 Euro“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge auf 6.600 Euro beziehungsweise eine maximale Steuerersparnis von 3.300 Euro.


Zusätzlicher Sonderausgabenabzug


Doch damit endet die steuerliche Förderung von Parteispenden nicht. Der Anteil, für den keine Steuerermäßigung gewährt wurde, ist steuerlich auch interessant. Dieser kann bis zu einem weiteren Betrag von 3.300 Euro als reguläre Sonderausgaben berücksichtigt werden und mindert das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Der Steuervorteil dieses Betrags hängt diesmal hingegen vom individuellen Steuersatz ab. Somit können Parteispenden insgesamt mit bis zu 6.600 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern erhöht sich dieser Betrag auf 13.200 Euro. Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe von Einzelspenden gibt es in Deutschland aber nicht. Der Nachweis im Rahmen der Steuererklärung bleibt unkompliziert: Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel ein Kontoauszug oder ein Zahlungsbeleg. Erst bei höheren Beträgen verlangt das Steuergesetz eine Zuwendungsbestätigung der jeweiligen Partei.


Mehr Transparenz bei Großspenden


Während kleinere Parteispenden erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung in den Rechenschaftsberichten der Parteien publiziert werden, sorgen gesetzliche Transparenzregeln dafür, dass größere Zuwendungen öffentlich nachvollziehbar bleiben. Seit März 2024 müssen Parteien Einzelspenden ab einer Höhe von 35.000 Euro der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich melden. Diese werden auf der Website des Bundestages veröffentlicht. Im laufenden Jahr wurden bis Ende Juli Großspenden von rund 4,2 Millionen Euro ausgewiesen. So soll die Einflussnahme auf die politische Willensbildung besser nachvollzogen werden.


Parteien finanzieren sich aus mehreren Quellen


Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind nur ein Baustein der Parteienfinanzierung. Hinzu kommen noch Mandatsträgerbeiträge und staatliche Zuschüsse, da Parteien einen essenziellen Beitrag zum Funktionieren eines demokratischen Staates leisten. Die staatliche Teilfinanzierung orientiert sich unter anderem am Wahlerfolg sowie an der Unterstützung durch Mitglieder und Spender. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Parteien einerseits ausreichend staatlich finanziert werden, andererseits nicht abhängig vom Staat werden. Daher schreibt das Parteiengesetz zudem eine Eigenfinanzierung der Parteien vor. Die staatliche Finanzierung darf dabei die selbst erwirtschafteten Einnahmen einer Partei nicht übersteigen.



www.lohi.de/steuertipps

(Bildquelle: as-artmedia/stock.adobe.com)

Firmenkontakt:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 278 131 78

http://www.lohi.de

Pressekontakt:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Regenstauf
Werner-von-Siemens-Str. 5
09402 5040147

Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
11.08.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerberatung wechseln? So gelingt der Neustart
28.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Kindergeld nach dem Abitur: So bleibt der Anspruch erhalten
21.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Fehler in der Steuererklärung gemacht?
14.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Klimaanlage fürs Homeoffice: Gibt‘s dafür einen Steuerbonus?
07.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Renovieren, reparieren, bis zu 1.200 Euro sparen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.09.2026 | Deutsche Literaturgesellschaft
„Ich habe das Jüngste Gericht überlebt“
04.09.2026 | Wirtschaftsförderung Gemeinde Eitorf
Talachse Eitorf wird konkret: Bürgerinnen und Bürger sind wieder gefragt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 21
PM gesamt: 442.275
PM aufgerufen: 79.115.750