Mittelstand: Versicherungslösungen zur Risikoabsicherung und Nachfolgeplanung
04.06.2012
Freizeit, Buntes & Vermischtes
(NL/1218552875) (PMS AG, Mauren/FL) Steuer- und rechtskonforme Lebens- oder Rentenversicherungen aus Liechtenstein bieten KMUs und Familienunternehmen vielfältige Möglichkeiten der individuellen Absicherung sowie der betrieblichen Nachfolgeplanung.
Die wichtigsten Gestaltungsstrategien im Überblick:
(PMS AG, Mauren/FL) Steuer- und rechtskonforme Lebens- oder Rentenversicherungen aus Liechtenstein bieten KMUs und Familienunternehmen vielfältige Möglichkeiten der individuellen Absicherung sowie der betrieblichen Nachfolgeplanung.
Die wichtigsten Gestaltungsstrategien im Überblick:
Absicherung für den Todesfall des Mitunternehmers/Partners
Mittels einer Überkreuzversicherung sichern sich Mitunternehmer oder Geschäftspartner gegenseitig für den Todesfall des anderen ab. Hier fließen dem Mitunternehmer beim Tod des anderen Unternehmers die Leistungen aus der Versicherungspolice erbschafts- und einkommensteuerfrei zu. Diese helfen mögliche Liquiditätsengpässe abzufedern oder ermöglichen den Erwerb der Geschäftsanteile des verstorbenen Mitunternehmers von dessen Erben.
Im Erlebensfall bietet diese Strategie eine zusätzliche Altersvorsorge. Die Begünstigten können jederzeit geändert bzw. angepasst werden.
Diese Vertragsgestaltung ermöglicht auch im Privatbereich des Unternehmers dem überlebenden Unternehmer-Ehegatten die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ohne Familienvermögen veräußern oder aus der selbstbewohnten Immobilie ausziehen zu müssen.
Die Absicherungsalternative einer verbundenen Lebensversicherung bietet sich dann an, wenn der Unternehmer-Ehegatte nicht in der Lage ist, eine eigene Lebensversicherung zu finanzieren. Würden die Prämien vom Unternehmer dem Ehegatten geschenkt, wären diese schenkungssteuerpflichtig. Im Gegensatz dazu ist es bei verbundenen Leben unerheblich, wenn der Unternehmer Ehegatte die gesamten Beiträge alleine leistet da im Leistungsfall grundsätzlich unterstellt wird, dass die Ehegatten die Beiträge ursprünglich je zur Hälfte geleistet haben.
Steueroptimierte Übertragung von betrieblichen Vermögen
Familiengeführte Unternehmen haben ein Interesse daran Kapitalrücklagen für Investitionen, Rentenzahlungen bzw. Erfüllung von Pflichtteils-, Abfindungs- oder Steueransprüchen zu bilden und in Form von Wertpapieren anzulegen.
Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen können auch von Unternehmen abgeschlossen werden und zählen nicht zum steuerschädlichen Verwaltungsvermögen im Sinne des ErbStG.
Vorteil: Die Veranlagungsmöglichkeit in Sach- und Realwerte statt Geldwerte (Bankguthaben/Festgelder) bietet erhöhten Vermögens- und Inflationsschutz sowie erhöhtes Renditepotential ohne jedoch die erbschaftsteuerschädliche Verwaltungsvermögensquote zu erhöhen. In bestimmten Fällen kann diese Quote auch reduziert (Regelverschonung bis 100%) und ein erheblicher Steuervorteil lukriert werden.
Absicherung des Unternehmervermögens für den Insolvenzfall oder bei überschuldetem Nachlass
Bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts sowie Einhaltung weiterer rechtlicher Gestaltungsvoraussetzungen haftet der Unternehmer-Erbe selbst nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers (z.B. Bürgschaft). Bei Insolvenz fällt die Versicherungsleistung nicht in die Konkursmasse. Bei überschuldetem Nachlass kann das Erbe ausgeschlagen jedoch die Versicherungsleistung angenommen werden.
Steuer- und gestaltungsoptimierte Altersvorsorge für den Gesellschafter-Geschäftsführer
Auch im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten pauschal dotierten Unterstützungskasse bieten Versicherungslösungen aus Liechtenstein vielfältige und individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten und stellen eine überlegenswerte Alternative dar.
Die PMS AG Insurance Broker ( <a href="http://www.pms-ag.com" title="www.pms-ag.com">www.pms-ag.com</a> ) hat sich auf Liechtensteiner Versicherungslösungen spezialisiert und bietet weiterführende Information sowie individuelle Beratung.
Hinweis: Die vorliegende Information wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die in diesem Schreiben enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Eine Rechts- und/oder Steuerberatung nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz ist damit nicht verbunden. Diese allgemeinen Informationen können einen eine fachliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.
Quellennachweis: "Absicherungs- und Gestaltungsstrategien mit Lebensversicherungen für Unternehmer" aus Hetzer/Götzenberger, Betriebs-Berater, 43 / 2009.
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