Mängelquote von fast 40 % auf Berliner Spielplätzen
23.03.2011
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Berlin - Die Spielplätze in Berlin sind nach dem Winter in einem bedenklichen Zustand. Bei Stichproben von DEKRA in der Hauptstadtregion wurden auf zehn nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Spielplätzen insgesamt 49 Geräte überprüft und eine Mängelquote von 38,8 Prozent registriert. Von den 19 festgestellten Mängeln waren zehn schwere und neun geringfügige.
"Von schlecht gewarteten Spielplatzgeräten können ernsthafte Gefahren für Kinder ausgehen", warnt Sicherheitsexperte Frank Hoffmann von DEKRA Industrial. Den Experten seien morsche Holzbalken, rostende Ketten und durch fehlende, verschlissene oder beschädigte Geräteteile entstandene Fallen aufgefallen. Besonders an entstandenen Fangstellen könnten sich Kinder verletzen.
Von den überprüften zehn Spielplätzen waren nur zwei ganz ohne Mängel. Vier wiesen keine schweren bzw. geringfügigen Mängel auf. Zum Teil wurden bei einzelnen Geräten Mängel an verschiedenen Stellen festgestellt.
Die Betreiber der Spielplätze sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht (Paragraf 823 BGB) für den betriebssicheren Zustand zu sorgen. Dies betrifft die regelmäßige Wartung, Inspektion und Beseitigung von Mängeln.
Für öffentliche Kinderspielplätze gelten strenge Maßstäbe. Die Ende 2008 erschienene europaweit geltende Norm "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" (DIN EN 1176) verlangt drei Arten von Inspektionen. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle zum Erkennen offensichtlicher Gefahren muss alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität durchgeführt werden. Ferner vorgeschrieben ist eine jährliche Hauptinspektion, die zur Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Geräte dient. Hierzu wird häufig ein externer Sachverständiger von einer Expertenorganisation wie DEKRA eingeschaltet.
(Hinweis: Bildmaterial kann über Butterfly Communications - 030/84312127 - angefordert werden.)
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