Steuerbescheide aus Deutschland gehen in die ganze Welt
02.10.2012 / ID: 81495
Freizeit, Buntes & Vermischtes
(NL/8807680866) Das Finanzamt Neubrandenburg setzt zum Endspurt 2012 an und schickt vermehrt Steuerbescheide für das Jahr 2005 und folgende Jahre an Rentner in die ganze Welt.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz, wonach die Bezüge von Rentnern und Rentnerinnen nach und nach steuerpflichtig werden.
Dieses Alterseinkünftegesetz ändert die Besteuerung von Renten und Firmenpensionen.
Der steuerpflichtige Anteil bei Alt- und Neurenten ist ab dem Jahr 2005 auf 50% erhöht. In einer Übergangsphase von 35 Jahren wird ein Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung durchgeführt, d. h. jährlich steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner bis letztendlich ab dem Jahr 2040 die Rente voll versteuert werden muss.
Neueren Angaben zufolge wohnen etwa 1,6 Millionen deutsche Rentner im Ausland. Darin enthalten sind Rentner im Ausland, die eine Rente aus Deutschland erhalten. Diese Renten stammen von der BFA, der LVA, der Bundesknappschaft oder sind Werksrenten.
Mit den meisten Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, welche unter anderem beinhalten, dass die Rente aus Deutschland auch in Deutschland besteuert werden muss.
Allein für die Auslandsrentenbesteuerung ist ab dem 01. Januar 2009 bundesweit das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Viele Rentner im Ausland haben in den letzten zwei Jahren Steuerbescheide aus Deutschland erhalten.
Hierzu folgender Tipp:
Lassen Sie den Steuerbescheid umgehend von einem deutschen Steuerberater prüfen, wenn Sie das Gefühl haben, dass dieser Steuerbescheid überhöht erscheint.
In den meisten Fällen ist dies sogar kostenlos. Und denken Sie daran, dass die Steuerbescheide spätestens 8 Wochen (für Auslandsrentner) nach Bescheiddatum bestandskräftig werden. Ist diese Frist erst einmal verstrichen, dann kann nur noch unter sehr, sehr eingeschränkten Voraussetzungen (wenn überhaupt) gegen einen solchen Bescheid vorgegangen werden.
<a href="http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-50-kostenlose-erstberatung-und-fallanalyse-einkommensteuerbescheide-2005-und-2006-aus-neubrandenburg-garantierte-soforthilfe-durch-deutsche-steuerexperten/" title="http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-50-kostenlose-erstberatung-und-fallanalyse-einkommensteuerbescheide-2005-und-2006-aus-neubrandenburg-garantierte-soforthilfe-durch-deutsche-steuerexperten/">http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-50-kostenlose-erstberatung-und-fallanalyse-einkommensteuerbescheide-2005-und-2006-aus-neubrandenburg-garantierte-soforthilfe-durch-deutsche-steuerexperten/</a>
Empfehlung:
Legen Sie vorsorglich gegen einen solchen Bescheid Einspruch ein, um Zeit für eine angemessene Einzelfallprüfung zu gewinnen. Nachteile oder Kosten hieraus entstehen Ihnen nicht.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :
- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe für deutsche Auslandsrentner weltweit
- Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung
- Kindergeld für EU-Auslandsrentner
Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite: Soforthilfe Frankreich, Kanada, Dänemark, Philippinen
Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.
Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Steuerberater Steffen Reum
Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
Tel.: 0049 (0)36961-70933
Fax: 0049 (0)36961-70934
anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
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