Rentner und Steuererklärung: Finanzämter schreiben 2012 ältere Bevölkerung an
22.10.2012 / ID: 84580
Freizeit, Buntes & Vermischtes
(NL/5099952867) Rentner und Steuererklärung: Finanzämter schreiben seit diesem Jahr Rentner und Rentnerinnen an.
Insbesondere Witwen erhalten dieser Tage Post vom Finanzamt.
Deutschlandweit hat die Finanzverwaltung damit begonnen, die Rentendaten der bisher noch nicht beim Finanzamt geführten Rentner auszuwerten.
Noch dieses Jahr werden dann die Rentner und Rentnerinnen angeschrieben, bei denen mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist oder die mehrere Renten erhalten.
Für viele Rentner stellt sich nun schon seit längerem die berechtigte Frage, ob sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen oder nicht.
Wen das Finanzamt auffordert, eine Steuererklärung oder Steuererklärungen 2005 2011 abzugeben, der muss dieser Aufforderung nachkommen. So will es das Gesetz.
Auch wer Kapitalertragsteuer gezahlt hat, für den lohnt sich unter Umständen auch, die Steuererklärung abzugeben.
Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen das Alterseinkünftegesetz ist ein Gesetz, welches mit der Änderung von mehreren Einzelgesetzen die grundlegende Änderung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen verursachte.
Die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben, greift natürlich nur, soweit es tatsächlich zu einer Steuernachforderung kommt. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Hierbei kann man auf kostenlose Erstberatung verweisen.
Laut Auskunft des Steuerberaters Steffen Reum, sollte man sich auf jeden Fall fachkundigen Rat einholen und keinen Verdacht hinsichtlich einer Steuerhinterziehung aufkommen lassen.
<a href="http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-40-selbstanzeige-bei-nicht-eingereichter-steuererklaerung/" title="http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-40-selbstanzeige-bei-nicht-eingereichter-steuererklaerung/">http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-40-selbstanzeige-bei-nicht-eingereichter-steuererklaerung/</a>
Allein schon erstmalige Vorladungen und die erheblich schwächende Korrespondenz der Strafverfolgungsbehörden strapazieren erfahrungsgemäß die Nerven der älteren Bevölkerung.
Meine Empfehlung:
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Steuerberater. Dieser wird nach eingehender Prüfung feststellen können, für welche Jahre Sie auch rückwirkend noch Einkommensteuererklärungen abgeben müssen. Denn: reagieren Sie nicht allumfassend auf diese Aufforderung besteht die Möglichkeit, dass dies von den deutsche Finanzbehörden als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden kann.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :
- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe für deutsche Rentner bundesweit/weltweit
- Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen nebst Prüfung der Bescheide
Steuerkanzlei Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3 36456 Barchfeld
Pressekontakt
http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de
Steuerkanzlei Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3 36456 Barchfeld
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