Vorsicht: Fehlende Rauchmelder sind brandgefährlich für Versicherte
11.02.2013
Garten, Bauen & Wohnen
Die erschreckenden Zahlen von fast 2 Brandtoten pro Tag haben die Behörden alarmiert. Mittlerweile wurde in deshalb in elf Bundesländern für private Wohnungen und Wohnhäuser eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht (http://www.rauchmeldertest24.de/rauchmelder-test-2013-das-leistet-der-testsieger/) eingeführt. So müssen in Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und voraussichtlich ab 1. April 2013 auch in Nordrhein-Westfalen alle Neubauten mit einem funktionstüchtigen Rauchmelder ausgestattet werden.
Rauchmelder und deren Auswirkung auf den Versicherungsschutz
Die gesetzliche Rauchmelder-Pflicht war längst überfällig, wobei man Rauchmelder in erster Linie im eigenen Interesse installieren sollte. Nur mit einem Rauchmelder kann man das Leben und die Gesundheit von Kind und Kegel wirksam vor den tödlichen Rauchgasen behüten. Insofern ist jeder gut beraten, seine Wohnung und sein Haus mit einem Rauchmelder zu schützen - ganz unabhängig von gesetzlichen Auflagen. Vorausschauende und verantwortungsbewusste Menschen treffen selbst geeignete Maßnahmen, um ihre Gesundheit und ihr Hab und Gut zu sichern.
Was viele jedoch nicht wissen: Nicht installierte Rauchmelder können sehr negative Auswirkungen auf Gebäude- und Hausratversicherungen haben. Wenn bei einem Zimmer- oder Gebäudebrand Menschen zu Schaden kommen, werden automatisch die Behörden mit entsprechenden Ermittlungsmaßnahmen betraut. Die Recherchen der Brandsachverständigen sollen vor allen Dingen die Antworten auf drei Fragen liefern:
1. Was hat den Brand verursacht?
2. Hätte das Ausmaß des Schadens durch geeignete Vorsorgemaßnahmen (z.B. Rauchmelder) vermieden oder gemindert werden können?
3. Wer trägt die Verantwortung für den Sachschaden, die Körperverletzung oder im schlimmsten Fall womöglich sogar für den Tod den Opfer?
Je früher um so besser
Es ist doch so: Je eher man ein Feuer bemerkt, umso besser stehen die Chancen, den Schaden gering zu halten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Manche Versicherer haben die Gunst der Stunde erkannt und gewähren verantwortungsbewussten Kunden entsprechende Rauchmelder-Rabatte. Bringen die polizeilichen Ermittlungen jedoch ans Tageslicht, dass im betroffenen Objekt keine Rauchmelder installiert waren, ergibt sich womöglich ein massives Problem für den Eigentümer.
Falls Behörden oder Versicherungsgutachter einwandfrei nachweisen können, dass die fehlenden Rauchmelder zu einer deutlichen Vergrößerung des Schadens geführt haben, steht dem Hausrat-und Gebäudeversicherer unter Umständen ein Recht zur Kürzung seiner Versicherungsleistungen zu. Der Versicherungsnehmer muss sich in diesem Fall womöglich den Vorwurf einer grobfahrlässigen Handlung vorwerfen lassen. Mit fatalen Folgen!
Durch die nahezu flächendeckende nationale Rauchmelderpflicht wird der Druck auf "Sicherheits-Muffel" massiv erhöht. Jeder Versicherte stimmt beim Abschluss eines Vertrages den Bedingungen zu. Und diese beinhalten durch die Bank entsprechende Sicherheitsvorschriften, im Jargon der Versicherer "Obliegenheiten" genannt. Bei einer bewussten und schuldhaften Verletzung dieser Auflagen, drohen dem Versicherten ernst zu nehmende Konsequenzen.
Keine Ausreden für Verweigerer
Während man noch vor ein paar Jahren mit der "Mein-Name-ist-Hase-ich-weiß-von-nichts"-Argumentation gute Aussichten auf Erfolg hatte, spitzt sich die Situation aktuell immer mehr zu. Inzwischen pfeifen es sogar die Spatzen von den Dächern, dass es in Deutschland eine Rauchmelderpflicht gibt. Aufgrund der starken Berichterstattung in den Medien dürfte mittlerweile jeder schon einmal davon gehört haben. Die Wenigsten wissen allerdings, dass Zögern bei der Umsetzung ernsthafte versicherungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ob und inwieweit in derart gelagerten Fällen mit konkreten Kürzungen seitens des Versicherers zu rechnen ist, beantwortet jeder routinierte Jurist souverän mit "Das kommt ganz drauf an...". Tatsächlich hängen die möglichen Sanktionen des Versicherers von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Darüber hinaus ist die Vorgehensweise von Versicherer zu Versicherer verschieden.
Ganz gleich ob vor dem Hintergrund einer gesetzlichen Auflage oder einer eventuell drohenden Leistungskürzung, man kann festhalten, dass die Installation von Rauchmeldern zumindest in Schlafräumen, Kinder-und Jugendzimmern und darüber hinaus auch in Fluren und Treppenhäusern primär im Verantwortungsbereich des Einzelnen liegt.
Bei der Auswahl des richtigen Rauchmelders sollte man von Billigprodukten aus Fernost definitiv Abstand nehmen, denn beim Thema "Sicherheit" sind Kompromisse bezüglich der Qualität absolut nicht zu empfehlen. Optimal sind nur diejenigen Rauchmelder, welche mit einem VdS-Prüfsiegel vom Verband der Schadenversicherer ausgezeichnet sind. Darüber hinaus tragen nur ganz wenige Rauchmelder das zusätzliche Qualitätskennzeichen "Q" für geprüfte Qualität. So zum Beispiel auch der Testsieger im Rauchmelder Test 2013.
Den Testbericht und eine kostenlose Checkliste für den Rauchmelder Test und Kauf mit vielen nutzenswerten Tipps zur Montage und Mindestanforderungen finden interessierte unter
http://www.rauchmeldertest24.de/rauchmelder-test-2013-das-leistet-der-testsieger/
http://www.rauchmeldertest24.de/rauchmelder-test-2013-das-leistet-der-testsieger/ (http://www.rauchmeldertest24.de/rauchmelder-test-2013-das-leistet-der-testsieger/)
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