* Verkehrssicherungspflicht * Teich & Pool müssen Kindersicher gemacht werden
05.04.2013 / ID: 109915
Garten, Bauen & Wohnen
Wenn ja, dann gehen Sie kein Sicherheitsrisiko ein und investieren Sie ein wenig in die Absicherung der Spaß- aber auch Gefahrenquelle!Wenn ein Unfall passiert, muss der Verursacher dafür gerade stehen. Das gilt auch für Teich- und Poolbesitzer. Fällt eine Person ins nicht gesicherte Wasser und kommt dabei zu Schaden, können im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Verkehrssicherungspflichtig ist laut Rechtssprechung u.a., wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Aber auch unabhängig von der Rechtslage ist es sinnvoll, Gewässer abzusichern. Wie schnell ist ein kleiner Entdecker der Faszination von Wasser erlegen und in einem unbeobachteten Augenblick hineingefallen. Ertrinken ist zweithäufigste Unfalltodesursachen bei Kindern. Auch Erwachsene sind nicht gefeit: Auf so manch feucht-fröhlicher Gartenparty ist schon jemand unbemerkt im Teich oder Pool gelandet.
Eine äußerst effektive, unkomplizierte und kostengünstige Innovation die Leben retten kann, ist ein batteriebetriebenes Alarmgerät. Der robuste "PoolWatcher" hat ein "Auge" auf jedes Gewässer. Ob Aufbau- oder eingelassener Pool, Fisch- oder Schwimmteich oder Biotop: Immer dann, wenn sich kein Mensch darin aufhält, gehört der "Wasser-Bodyguard" hinein. Er schwimmt unabhängig vom Wasserstand immer auf der Oberfläche und signalisiert durch einen lauten akustischen Ton, wenn
jemand ins Wasser gefallen ist. Mit seiner sehr zuverlässigen Funktionsweise wurde der PoolWatcher im Jahr 2010 auf der internationalen Garten- und Landschaftsbaumesse "GaLaBau" mit der Innovationsmedaille ausgezeichnet.
Ein großer Vorteil des "schwimmende Lebensretters" ist seine einfache, flexible Anwendung. Ins Wasser setzen, einschalten und schon ist die Gefahrenquelle effektiv abgesichert. Und im Gegensatz zu anderen, kostenintensiveren und aufwändigeren Möglichkeiten der Absicherung wie Mauern, Zäune oder Abdeckungen sind weder bauliche Maßnahmen erforderlich, noch wird der gestalterische Gesamteindruck des Gartens zerstört.
Die Firma PoolWatcher GmbH ist ein Unternehmen aus Düsseldorf / NRW.
Der Geschäftsführer, Tharek Naal, möchte mit seiner Erfindung, dem PoolWatcher, die Sicherheit in Gefahrenbereichen wie Swimmingpool oder Teichen erhöhen.
Es handelt sich hierbei um ein Gerät, welches im Pool oder Teich auf der Wasseroberfläche schwimmt und diese ständig "kontrolliert". Fällt also Beispielsweise ein Kind ins Wasser, wird durch die ausgelöste Wellenbewegung der Alarm schnell und zuverlässig aktiviert.
Bereits im Jahr 2005 hat die Entwicklung des PoolWatcher begonnen. Nach unzähliger Testreihen und ständiger Weiterentwicklung ist nach 5 Jahren ein "On-Surface" Alarmgerät entstanden, welches in seiner Qualität und Zuverlässigkeit weltweit einmalig ist. Der PoolWatcher wurde im Jahr 2010 international ausgezeichnet und auch schon mehrfach im TV vorgestellt.
Weitere Informationen auf: http://www.poolwatcher.eu
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PoolWatcher GmbH
Herr Tharek Naal
Suitbertusstr. 87a
40223 Düsseldorf
Deutschland
fon ..: 0211-63554211
web ..: http://www.poolwatcher.eu
email : tnaal@poolwatcher.eu
Pressekontakt
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