Pressemitteilung von Dr. Volker Schulz

HKI: Online-Datenbank gibt Auskunft: In welcher Feuerstätte darf es weiter flackern


Garten, Bauen & Wohnen

Neue Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine erfüllen Anforderungen der 1. BImSchV - Altgeräte müssen teilweise ausgetauscht werden

Frankfurt am Main. - Zuerst die gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine und Pellet-Öfen, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (1. BImSchV) und dürfen auch nach dem 1. Januar 2015 zeitlich unbeschränkt weiter in Betrieb bleiben. Altgeräte hingegen halten möglicherweise die Emissionsgrenzwerte nicht mehr ein und müssen ab Ende 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Eine frei zugängliche Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat, gibt detailliert Auskunft darüber, welche Feuerstätte den aktuellen Anforderungen genügt - und welche gegebenenfalls nicht. Ausgestattet mit einer Suchfunktion für jedes einzelne Modell steht die Datenbank den Kaminofen-Besitzern sowie Handwerkern und Schornsteinfegern unter http://www.ratgeber-ofen.de kostenlos zur Verfügung.

Beim Kauf eines neuen Gerätes sollte man zudem auf die Herstellerbescheinigung achten, aus der klar hervorgehen muss, dass die sogenannte Typprüfung erfolgte und die Grenzwerte von maximal 75 mg/m3 für Staub und - je nach der Art der Feuerstätte - von 400 bis 3.500 mg/m3 für Kohlenmonoxid (CO) eingehalten werden, wobei der niedrigste Grenzwert für Pellet-Öfen gilt. Ist dies der Fall, erfüllt das Gerät alle gesetzlichen Vorgaben.

Bis Ende 2013 ist ein Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger erforderlich

Nur eine wichtige Hürde ist noch zu nehmen: Die neue Verordnung schreibt für jede derzeit in Betrieb befindliche Einzelraum-Feuerstätte bis Ende 2013 einen Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger vor, dass die aktuellen Emissionsgrenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Mit der entsprechenden Herstellerbescheinigung oder dem Bestätigungsvermerk aus der Datenbank ist das dann reine Formsache.

Mehr Informationen rund ums Heizen mit Holz und anderen festen Brennstoffen sowie viele weitere Hinweise und Tipps im Internet unter http://www.ratgeber-ofen.de.

http://www.ratgeber-ofen.de
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt a. M.

Pressekontakt
http://www.dr-schulz-bc.de
Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Berrenrather Straße 190 50937 Köln


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