Porenbetonindustrie fit für neue Bauproduktenverordnung
09.10.2013 / ID: 140107
Garten, Bauen & Wohnen
Die Porenbetonindustrie hat sich auf die Veränderungen der zum 1. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO/EU Nr. 305/2011) eingestellt. Inhaltlich führt die neue Verordnung, die vollständig die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie ablöst, die Intention des freien Warenverkehrs von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fort.
Was bleibt?
Die bekannte CE Kennzeichnung von Bauprodukten bleibt unverändert bis auf den Punkt, dass diese eindeutig Bezug auf die auszustellende Leistungserklärung nimmt.
Was ändert sich?
Eine der wichtigsten Neuerungen der Bauproduktenverordnung ist die Einführung der Leistungserklärung, die die bisherige Konformitätserklärung ersetzt. Für CE gekennzeichnete Baustoffe muss der Hersteller ebenso wie der Baustoffhändler eine Leistungserklärung bereithalten. Diese "Bringschuld" an die Kunden kann gedruckt oder elektronisch erfolgen.
Was wird in Zukunft gelten?
Die BauPVO sieht vor, dass Leistungserklärungen auch über das Internet bereitgestellt werden können. Nur wenn ein Kunde explizit nach einem schriftlichen Ausdruck fragt, soll er diesen auch erhalten. Ansonsten reichen im CE Kennzeichen Abrufcode und Webadresse, unter denen die Leistungserklärung zu finden ist. Das effiziente Verfahren entlastet Hersteller und Händler. Die endgültigen Rahmenbedingungen werden bis Ende 2013/Anfang 2014 in einem "delegierten Rechtsakt" der EU Kommission geregelt. Im Grundsatz stehen sie jedoch bereits fest.
Welche internetbasierten Lösungen gibt es?
Um Hersteller und Handel von der Bringschuld zu entbinden, werden Datenbanken erarbeitet. Neben herstellereigenen Lösungen dient die Datenbank DOPCAP ("Declaration of Conformity Common Access Point") als zentrale europäische Archivierungs- und Abrufplattform. So lassen sich Informationen zentral pflegen sowie grenz- und systemübergreifend verbreiten und bei Bedarf Schnittstellen zu anderen Datenbanken einrichten.
Offensichtliche Vorteile
"Der Vorteil liegt auf der Hand", erklärt Georg Flassenberg, Geschäftsführer des Bundesverbandes Porenbeton e.V. in Berlin. "Es gibt europaweit eine Adresse für Leistungserklärungen vieler Hersteller statt vieler nationaler oder individueller Anlaufpunkte. Das Suchen auf Hersteller- oder Händlerseiten entfällt. Nur so kann bei Kunden und Behörden Akzeptanz erzeugt werden."
Online hinterlegt, punktgenau abzurufen
Zusammen mit anderen Mauerstein- und Baustoffindustrien hat der Bundesverband Porenbeton dafür gesorgt, dass Leistungserklärungen der Hersteller online auf der gemeinsamen europäischen Plattform DOPCAP hinterlegt und punktgenau abgerufen werden können. "Zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung haben wir praktikable Lösungen für unsere Mitgliedswerke geschaffen", sagt Flassenberg. "Diese Arbeit für eine effiziente Datenbank war intensiv, doch unumgänglich, um die Porenbetonindustrie für die veränderten Anforderungen zu rüsten."
http://www.dopcap.eu
http://www.bv-porenbeton.de
Bauproduktenverordnung Porenbetonindustrie Leistungserklärungen Datenbank DOPCAP Bundesverband Porenbeton
http://bv-porenbeton.de
Bundesverband der Porenbetonindustrie e.V.
Kochstr. 6-7 10969 Berlin
Pressekontakt
http://bv-porenbeton.de
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