Deutliches Zeichen pro Rauchschutz
12.11.2013 / ID: 145182
Garten, Bauen & Wohnen
Detmold - Welche Auswirkungen hat das Urteil 2 A 182/11 des OVG NRW vom September letzten Jahres auf die Arbeit von Architekten, Bauingenieuren und Fachplanern? - Damit befasst sich die aktuelle Ausgabe von BrandAktuell: Der kostenlose Newsletter wird vom Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) herausgegeben. Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter die Forderung nach einer Rauchabzugsmöglichkeit als verhältnismäßiges Mittel zur Gefahrenabwehr.
Im vorliegenden Fall fühlte sich die Klägerin durch brandschutzaufsichtliche Auflagen zur Baugenehmigung eines Lebensmittelmarktes mit mehr als 700 m2 Verkaufsfläche benachteiligt und zog gegen den zuständigen Kreis Lippe vor Gericht. Das Besondere am neuesten BrandAktuell: Der im beklagten Fall verantwortliche Brandschutzingenieur der Brandschutzdienststelle bei der Bauaufsichtsbehörde Kreis Lippe, Dipl.-Ing. und Architekt Klaus Mühlenbein, äußert sich selbst zu dem Urteil. Mühlenbein diskutiert gemeinsam mit FVLR-Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Thomas Hegger, über das Urteil und effektive Maßnahmen zur Entrauchung. Beide sehen das Urteil als deutliches Zeichen für ein Erfordernis einer Entrauchung bei Sonderbauten, die z. B. neben anderen Möglichkeiten, u. a. auch durch den Einbau von Dachoberlichtern wie Lichtkuppeln oder Lichtbänder, die mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) ausgestattet sind, erfolgen kann.
Der kostenlose Newsletter BrandAktuell, mit Themen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz, kann auf der Website http://www.fvlr.de unter der Rubrik Publikationen als PDF-Datei heruntergeladen werden. An gleicher Stelle können sich Interessierte auch in die Verteilerliste der künftig veröffentlichten Ausgaben von BrandAktuell eintragen.
BrandAktuell FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz Architekt Klaus Mühlenbein Urteil 2 A 182/11 Rauchabzug
http://www.fvlr.de/
Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.
Ernst-Hilker-Straße 2 32758 Detmold
Pressekontakt
http://www.koob-pr.com
Koob Agentur für Public Relations GmbH
Solinger Straße 15 45481 Mülheim an der Ruhr
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