Merkblatt "Rauchwarnmelder rechtssicher vernetzen"
16.04.2014 / ID: 164186
Garten, Bauen & Wohnen
Düsseldorf, 16. April 2014 - Unter welchen Voraussetzungen können Rauchwarnmelder vorschriftenkonform funkvernetzt werden? Wann muss eine Brandmeldeanlage eingebaut werden? Diese Fragen beantwortet ein neu erschienenes Merkblatt von Ei Electronics. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, wann eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen rechtssicher möglich ist.
Das Merkblatt kann kostenlos unter http://www.eielectronics.de (http://www.eielectronics.de) heruntergeladen oder als PDF per Email vertrieb@eielectronics.de angefordert werden. Es richtet sich an Fachkräfte für Rauchwarnmelder sowie an alle Personen, die für die Anschaffung und den Betrieb von Rauchwarnmeldern verantwortlich sind.
Vernetzte Rauchwarnmelder leiten das Warnsignal eines Melders in alle angeschlossenen Gebäudeteile weiter. Sie werden immer dann eingesetzt, wenn erhöhte Sicherheitsstandards gewünscht werden; so z. B. in größeren Privatwohnungen, in Kindergärten oder in Einrichtungen des betreuten Wohnens. Die Landesbauordnungen (LBO) sehen keine besonderen Vorschriften für vernetzte Rauchwarnmelder vor. Ausschlaggebend für ihren Einsatz ist daher, ob und mit welchem Wortlaut die zuständigen Behörden zusätzliche Brandschutzmaßnahmen fordern.
Bildrechte: Ei Electronics
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Ei Electronics GmbH
Königsallee 60 F 40212 Düsseldorf
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