Überarbeitete Bestimmungen noch praxisorientierter
27.06.2011
Garten, Bauen & Wohnen
St. Augustin, 27. Juni 2011 - Tragbare Feuerlöscher müssen immer einsatzbereit sein und im Ernstfall reibungslos funktionieren. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie im Abstand von zwei Jahren von einem Sachverständigen geprüft werden. Wer sichergehen möchte, dass sein Feuerlöscher von Experten gewartet wird, sollte bei der Auftragsvergabe auf das RAL Gütezeichen GRIF achten. Die Wartung wird dann zuverlässig von ausgebildetem Personal vorgenommen, das regelmäßig geschult wird. Damit dies in geordneten Bahnen erfolgt, müssen die Techniker Fachlehrgänge absolvieren, in denen im Wesentlichen die Inhalte von Instandhaltungsrichtlinien vermittelt werden. Die Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung - Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge e. V. hat die mit dem RAL Gütezeichen GRIF verbundenen Anforderungen überarbeitet und aktualisiert.
Die überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen für die Verleihung des RAL Gütezeichens GRIF berücksichtigen stärker als bisher, dass in Deutschland unterschiedliche handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung verschiedener Hersteller angeboten werden. Aus diesem Grund ist vorgeschrieben, dass die Instandhaltungsrichtlinien und die Fachlehrgänge die individuellen Anforderungen der einzelnen Feuerlöscherhersteller und ihrer Geräte berücksichtigen müssen. Gütezeichenbenutzer müssen beispielsweise sicherstellen, dass für die Fachlehrgänge mindestens 30 tragbare Feuerlöscher verschiedener Hersteller und ihre Instandhaltungsrichtlinien zur Verfügung stehen.
Richtlinien und Schulung eine Einheit
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten sowohl für Schulungen des Fachpersonals als auch für die Richtlinien zur Instandhaltung der Geräte. Die Gütegemeinschaft betrachtet Richtlinien und Fachlehrgänge als untrennbare Einheit. Diese enge Verzahnung stellt sicher, dass die Lehrgänge sich inhaltlich an den Richtlinien orientieren, was die Mitglieder der Gütegemeinschaft von anderen Anbietern unterscheidet und im Ergebnis die Zuverlässigkeit der Instandhaltung erhöht. Die Bestimmungen schreiben zudem vor, dass ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal die Instandhaltungsrichtlinien erstellt und die Lehrgänge durchführt. Die Unternehmen verpflichten sich dazu, die Einhaltung der Bestimmungen selbst zu überwachen und dies zu dokumentieren. Mindestens alle zwei Jahre kontrolliert ein neutraler Prüfer am Lehrgangsort, dass die Güte- und Prüfbestimmungen eingehalten werden.
http://www.ral-guetezeichen.de
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Siegburger Straße 39 53757 St. Augustin
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