Schimmelpilzschäden mit Augenmaß sanieren
31.03.2015 / ID: 191734
Garten, Bauen & Wohnen
Kiel, im April 2015. Experten des Kieler Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) haben gemeinsam mit weiteren Sachverständigen die neue VdS-Richtlinie 3151 auf den Weg gebracht, die ein Schritt zu einem einheitlichen Qualitätsstandard bei der Sanierung vom Schimmelpilzbefall nach einem Leitungswasserschaden ist. "Sanierung mit Augenmaß sollte die Maxime sein", sagt Dr. Axel Althaus, der Mitglied der Expertengruppe ist und im IFS Fachverantwortlicher für Feuchteschäden.
Das heißt, die ausgewählten Maßnahmen müssen geeignet sein, die Ziele einer Schimmelpilzsanierung zu erreichen und den Zustand vor dem Schaden wieder herzustellen. Bei schwerwiegenden Schimmelschäden sind hierfür häufig umfangreiche Rückbaumaßnahmen und der Austausch von belasteten Materialien notwendig. Bei weniger ausgeprägten Schäden lassen sich die Sanierungsziele aber auch durch eine fachgerechte Reinigung und eine desinfizierende Behandlung erreichen. Eine dauerhafte Abschottung gering belasteter Bereiche gegenüber dem Innenraum kann ebenso ausreichen, wenn die vollständige Trocknung sichergestellt ist.
Durchfeuchtung fördert Schimmelpilzbefall
Nach einem Leitungswasserschaden in einem Gebäude gilt es, Folgeschäden durch die entstandene Durchfeuchtung zu minimieren und eine gesundheitliche Gefährdung für die Bewohner bzw. Nutzer auszuschließen. Neben der fachgerechten Trocknung und Beseitigung der Feuchtigkeitsquellen ist es darum notwendig, einen möglichen Befall durch Schimmelpilze zu prüfen und dessen Ausmaß zu ermitteln. Bei der Bewertung solcher Schäden und der Empfehlung von Sanierungsmaßnahmen kommen Sachverständige häufig zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Um einen einheitlichen Standard zu etablieren, hat eine Expertengruppe während der vergangenen Jahre an der VdS-Richtlinie 3151 zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden gearbeitet. Sie wurde 2014 veröffentlicht und richtet sich gleichermaßen an Sachverständige, Sanierer und an die Versicherungswirtschaft.
Musterdokumente mit hohem Nutzwert
Die Richtlinie beschreibt, wie das Risiko der Bildung oder der Vergrößerung eines Schimmelpilzbefalls minimiert werden kann sowie Verfahren zur Untersuchung und Bewertung der entstandenen Schäden. Ferner beinhaltet sie die Grundlagen der Trocknung und die Schritte bei einer Schimmelpilzsanierung. Ein Mustergutachten sowie Vorlagen für die Schadendokumentation und für Messprotokolle befinden sich im Anhang, ebenso wie eine Übersicht der Messmethoden und schließlich ein Muster-Lageplan für Probenahme und Messungen. Mit diesen Beispieldokumenten wird die VdS 3151 zu einem umfangreichen Leitfaden. Die neue Richtlinie mit den praktikablen Mustern kann beim VdS-Verlag in Köln bestellt werden und steht als Download zur Verfügung (http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3151_web.pdf).
Das IFS interessiert sich für Erfahrungen aus der Arbeit mit der VdS 3151. Dr. Althaus nimmt Ihre Rückmeldungen gerne entgegen (mailto:althaus@ifs-ev.org).
Die VDS-Richtlinie 3151 (http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3151_web.pdf)
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http://www.ifs-ev.org
IFS Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.
Preetzer Straße 75 24143 Kiel
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