Town & Country-Verbrauchertipp: Auf Nummer sicher mit der Bauherrenbürgschaft
04.05.2015 / ID: 194375
Garten, Bauen & Wohnen
(Behringen, 4. Mai 2015) Town & Country Haus bietet Bauherren weitreichende Sicherheit vor, während und nach der Bauphase. Neuerdings können Häuslebauer eine Bauherrenbürgschaft vereinbaren, die von der Verbraucherorganisation "Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V." entwickelt wurde.
Ein Bauherr schließt mit seinem Baupartner einen Werkvertrag ab. "Diese Vereinbarung enthält alle wichtigen Details zum Bauvorhaben. Unter anderem auch die Zahlungsmodalitäten", erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Gezahlt wird in der Regel auf Grundlage der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nach Baufortschritt. "In Werkverträgen ist oft auch vorgesehen, dass der Bauherr seinem Vertragspartner zur Absicherung der letzten Baupreisrate, die in der Regel 2,5 bis 5 Prozent des Gesamtpreises beträgt, eine Bürgschaft stellt", sagt Florian Haas, Vorsitzender der "Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V." in München.
Diese Bauherrenbürgschaft dient dem Schutz des Bauherrn und sichert die Bezahlung der Bauleistungen. Denn einige Bauunternehmen bieten ihren Kunden an, auf die Stellung einer solchen Bürgschaft zu verzichten. Im Gegenzug muss sich ein Bauherr bereit erklären, die Schlussrate bereits vor Baubeginn auf das Konto seines Vertragspartners zu überweisen.
Doch die Zahlung der Schlussrate bereits vor dem Ersten Spatenstich ist für den Bauherrn "ein Risiko und die schlechteste Lösung. Falls nämlich das Bauvorhaben etwa wegen Insolvenz des Bauunternehmens nicht fertiggestellt werden kann, hat der Bauherr die Schlussrate bereits gezahlt, ohne dafür eine Gegenleistung erhalten zu haben", warnt Schutzgemeinschafts-Vorsitzender Florian Haas. Zudem kann es zu einer Überzahlung kommen, was mit Verbraucherrechten nicht zu vereinbaren ist.
Die Bauherrenbürgschaft bietet zugleich dem Bauunternehmen finanzielle Planungssicherheit. Verweigert ein Bauherr trotz Erfüllung des Bauvertrags die Zahlung der Schlussrate, kann das Unternehmen seine berechtigten Ansprüche gegen den Bürgschaftsgeber geltend machen. "Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien um die Zahlung der Schlussrate sind praktisch ausgeschlossen", erklärt Town & Country-Gründer Jürgen Dawo.
Mit seinem Hausbau-Schutzbrief bietet Town & Country Haus bereits seit Jahren ein branchenweit einzigartiges Sicherheitspaket für Bauherren vor, während und nach der Bauphase. Der Hausbau-Schutzbrief, der im Kaufpreis eines jeden Town & Country-Hauses enthalten ist, birgt neben vielen anderen Leistungen beispielsweise eine Geld-zurück-Garantie, die Baufertigstellungs-Bürgschaft sowie den von der Town & Country-Stiftung gestalteten 20 Jahre Notfall-Hilfeplan. Dank "der Zusammenarbeit mit der "Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende" können wir die Bauherrenbürgschaft sehr günstig anbieten", sagt Town & Country-Gründer Jürgen Dawo.
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