Pressemitteilung von Doris Grundmeyer

Überarbeitete Bestimmungen noch praxisorientierter


Garten, Bauen & Wohnen

St. Augustin, 4. Juli 2011 - Tragbare Feuerlöscher müssen immer einsatzbereit sein und im Ernstfall reibungslos funktionieren. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie im Abstand von zwei Jahren von einem Sachkundigen geprüft werden müssen. Wichtig ist, dass diese Sachkundigen korrekte und aktuelle Instandhaltungsrichtlinien zur Verfügung stehen und sie regelmäßig geschult werden. Das RAL Gütezeichen GRIF zeigt an, dass auf Fachlehrgängen der aktuelle technische Sachstand auf Basis der neuesten Instandhaltungs-Richtlinien vermittelt wird. Die RAL Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung - Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge e. V. hat die mit dem RAL Gütezeichen GRIF verbundenen Anforderungen überarbeitet und aktualisiert.

Die überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen für die Verleihung des RAL Gütezeichens GRIF berücksichtigen stärker als bisher, dass in Deutschland unterschiedliche handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung verschiedener Hersteller angeboten werden. Aus diesem Grund ist vorgeschrieben, dass die Instandhaltungsrichtlinien und die Fachlehrgänge die individuellen Anforderungen der einzelnen Feuerlöscherhersteller und ihrer Geräte berücksichtigen müssen. Gütezeichenbenutzer müssen beispielsweise sicherstellen, dass für die Fachlehrgänge mindestens 30 tragbare Feuerlöscher verschiedener Hersteller und ihre Instandhaltungsrichtlinien zur Verfügung stehen.

Richtlinien und Schulung eine Einheit

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten sowohl für Schulungen des Fachpersonals als auch für die Richtlinien zur Instandhaltung der Geräte. Die Gütegemeinschaft betrachtet Richtlinien und Fachlehrgänge als untrennbare Einheit. Diese enge Verzahnung stellt sicher, dass die Lehrgänge sich inhaltlich an den Instandhaltungsrichtlinien der Hersteller orientieren, was die Mitglieder der Gütegemeinschaft von anderen Anbietern unterscheidet und im Ergebnis die Zuverlässigkeit der Instandhaltung erhöht. Die Bestimmungen schreiben zudem vor, dass ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal die Instandhaltungsrichtlinien erstellt und die Lehrgänge durchführt. Die Unternehmen verpflichten sich dazu, die Einhaltung der Bestimmungen selbst zu überwachen und dies zu dokumentieren. Mindestens alle zwei Jahre kontrolliert ein neutraler Prüfer am Lehrgangsort, dass die Güte- und Prüfbestimmungen eingehalten werden.

Die Instandhaltung von Feuerlöschgeräten selbst ist ebenfalls gütegesichert. Verantwortlich dafür ist die GIF Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V., ein Zusammenschluss von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben und führenden Feuerlöschgeräteherstellern. Bei ihr stehen die Instandhaltung von Feuerlöschgeräten und die kompetente Brandschutzberatung im Fokus.

Weitere Informationen:

GRIF - Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung - Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge e. V.
Dr. Wolfram Krause (Geschäftsführer)
Koellikerstraße 13
97070 Würzburg
Tel.: 0931/ 3 52 92-0
Fax: 0931/ 3 52 92-29
E-Mail: info@grif-ev.info
Internet: http://www.grif-ev.info

Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. (GIF)
c/o Bundesverband Brandschutz-Fachbetrieb e. V.
Assessor jur. und Dipl.-Verwaltungsw. Carsten Wege (Geschäftsführer)
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: 0561/ 2 88 64 10
Fax.: 0561/ 2 88 64 29
E-Mail: info@gif-brandschutz.de
Internet: http://www.gif-brandschutz.de
RAL Gütezeichen Qualität Feuerlöscher Brandbekämpfung Instandhaltung

http://www.ral-guetezeichen.de
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Siegburger Straße 39 53757 St. Augustin

Pressekontakt
http://www.ral-guetezeichen.de
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Siegburger Straße 39 53757 St. Augustin


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