Minol: Ferninspektion von Minol-Rauchwarnmelder ist sicher und normgerecht
27.11.2015 / ID: 211674
Garten, Bauen & Wohnen
Der entscheidende Vorteil von Funk-Rauchwarnmeldern ist, dass sie sich aus der Ferne inspizieren lassen - damit ersparen sie den Bewohnern einen Prüftermin in der Wohnung, der bei klassischen Rauchwarnmeldern unverzichtbar ist. Doch genau diesen Vorteil stellen einzelne Rauchwarnmelder-Hersteller und -Dienstleister in Frage. Sie sind der Meinung, dass eine Ferninspektion ohne Sichtprüfung nach der aktuellen Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder (DIN 14676) nicht zulässig ist. Um solche Bedenken neutral zu entkräften, hat der Dienstleister Minol sein Verfahren zur Ferninspektion vom TÜV Rheinland überprüfen lassen. Das Gutachten liegt nun vor. Seine zentrale Aussage: "Das vorgestellte Verfahren kann als Stand der Technik angesehen werden und eine manuelle Sichtprüfung ersetzen". Das Gutachten bestätigt, dass das vorgestellte Gerät und die Verfahren von Minol unter bestimmten Voraussetzungen "die gestellten Schutzziele der jeweiligen Landesbauordnung sicherstellen". Das erreichte Sicherheitsniveau sei vergleichbar mit dem Niveau, "das mit klassischen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 mit manueller Inspektion erreicht wird".
Alle Voraussetzungen erfüllt
Das Gutachten nennt einige Voraussetzungen für die DIN-Konformität der Ferninspektion. Zugleich bestätigt es, dass die vorgestellte Technik und dargelegten Prozesse von Minol diese Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen die eingesetzten Rauchwarnmelder technisch in der Lage sein, eine Kontrolle nach DIN 14676 zu gewährleisten. Der Minoprotect 3 radio hat die dafür nötigen Zusatzfunktionen: Er ist mit Sensoren ausgestattet, die eine Verschmutzung oder Verstopfung der Rauchkammer melden. Das Gerät erkennt darüber hinaus, ob sich innerhalb eines Mindestabstands von 50 Zentimetern Gegenstände befinden, die im Brandfall den Raucheintritt behindern könnten. Auch der Status der fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterie ist aus der Ferne feststellbar. Zudem verfügt das Gerät über eine Demontageerkennung. Eine Voraussetzung ist auch, dass der Vermieter Änderungen der Raumnutzung oder wesentlichen bauliche Änderungen an den Dienstleister meldet, damit dieser entsprechende Rauchwarnmelder nachrüsten kann. Denn aus der Ferne lässt sich nicht erkennen, ob etwa ein Arbeitszimmer in ein Kinderzimmer umgewandelt wurde und deshalb einen eigenen Melder braucht. Minol berücksichtigt diese Regelung bei der Vertragsgestaltung und weist außerdem darauf hin, dass bei einer Ferninspektion am besten alle Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind, außer Küche und Bad. Auch die anderen im Gutachten genannten Bedingungen sind bei Minol Standard: dass geschulte Fachkräfte die Geräte montieren, dass den Mietern Informationsunterlagen ausgehändigt werden mit der Empfehlung, eine manuelle Funktionsprüfung durch Betätigen der Prüftaste regelmäßig selbst durchzuführen, und dass der Dienstleister seine gesammelten Betriebserfahrungen dokumentiert, auswertet und so die Prozesse kontinuierlich verbessert.
Gesamtpaket ist entscheidend
"Das Gutachten macht nochmal deutlich, was Minol schon immer betont hat: dass es auf das Gesamtpaket aus Funk-Technik und Dienstleistung ankommt. Die Dienstleistung beginnt bei der korrekten Montage und endet bei der richtigen Interpretation der ausgelesenen Parameter in Verbindung mit entsprechenden Servicemaßnahmen - etwa der Reinigung verschmutzter Melder oder dem Austausch defekter Geräte. All das zusammen schafft die nötige Funktionssicherheit", sagt Eberhard Wendel, Experte für Rauchwarnmelder bei Minol.
Mehr Infos unter: minol.de (https://www.minol.de/presse.html)
http://www.minol.de
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Nikolaus-Otto-Straße 25 70771 Leinfelden-Echterdingen
Pressekontakt
http://www.communicationconsultants.de
Communication Consultants GmbH
Jurastr. 8 70565 Stuttgart
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Frank Peters
06.12.2018 | Frank Peters
Minol wird 2019 Premiumpartner des DDIV
Minol wird 2019 Premiumpartner des DDIV
05.11.2018 | Frank Peters
Nachbarschaftshilfe in Kassel fördern: Brunata Minol spendet 25.000 Euro an Piano e. V.
Nachbarschaftshilfe in Kassel fördern: Brunata Minol spendet 25.000 Euro an Piano e. V.
02.11.2018 | Frank Peters
Minol: Bei Mieterwechsel richtig abrechnen
Minol: Bei Mieterwechsel richtig abrechnen
18.07.2018 | Frank Peters
Zusammen, was zusammen gehört: Minol-ZENNER-Gruppe übernimmt Brunata International
Zusammen, was zusammen gehört: Minol-ZENNER-Gruppe übernimmt Brunata International
20.06.2018 | Frank Peters
Minol: Zukunft zieht ein - Exklusive Events für Entscheidungsträger der Wohnungswirtschaft
Minol: Zukunft zieht ein - Exklusive Events für Entscheidungsträger der Wohnungswirtschaft
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.04.2026 | eid - Evangelischer Immobilienverband Deutschland
Mit dem Vertragsende beginnen oft erst die Probleme
Mit dem Vertragsende beginnen oft erst die Probleme
02.04.2026 | Gutjahr Systemtechnik GmbH
Der Frühling zeigt's: Das machen Eis und Schnee mit Terrassen
Der Frühling zeigt's: Das machen Eis und Schnee mit Terrassen
01.04.2026 | HKL BAUMASCHINEN
Noch näher am Kunden in NRW
Noch näher am Kunden in NRW
01.04.2026 | rendech® Diamantwerkzeuge
RTL.de-Test bestätigt: rendech® Diamanttrennscheiben überzeugen als robuste Scheibe für mineralische Baustoffe
RTL.de-Test bestätigt: rendech® Diamanttrennscheiben überzeugen als robuste Scheibe für mineralische Baustoffe
31.03.2026 | PEARL GmbH
Royal Gardineer Bewässerungscomputer BWC-625.fb
Royal Gardineer Bewässerungscomputer BWC-625.fb

