Pressemitteilung von Frank Peters

Minol: Korrekt abrechnen und Zeit sparen


Garten, Bauen & Wohnen

"Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft", melden Mietrechtsexperten regelmäßig. Tatsächlich ist die Abrechnung eine wichtige, aber keine einfache Aufgabe. Zu leicht können Vermieter etwas falsch machen, zum Beispiel die vorgeschriebenen Fristen verpassen. "Der Gesetzgeber hat in § 556 Abs. 3 BGB sowohl den Abrechnungszeitraum als auch die Abrechnungsfrist klar geregelt", erklärt Frank Peters von Minol Messtechnik. Die Abrechnung darf sich auf maximal zwölf Monate beziehen. Das entspricht meist einem Kalenderjahr - doch auch ein Zeitraum von beispielsweise 1. Mai bis 30. April des Folgejahres ist zulässig. Außerdem zu beachten: Spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Zeitraums muss die Betriebskostenabrechnung bei den Mietern sein. Versäumt der Vermieter diese Frist, darf er von seinen Mietern keine Nachzahlung mehr verlangen. Die Mieter haben aber trotz Verspätung einen Anspruch auf eine eventuelle Rückzahlung.

Grundsätzlich darf der Vermieter nur jene Kosten weiter reichen, die regelmäßig anfallen und den Mietern die Nutzung der Immobilie ermöglichen. Der Vermieter muss diese Kosten einzeln im Mietervertrag benennen - oder er weist im Vertrag auf die Betriebkostenverordnung hin, in der alle umlagefähigen Kosten aufgelistet sind. Verwaltungs- oder Reparaturkosten sind nicht umlagefähig. Auch einmalige Kosten, etwa für die Anlegung eines neuen Gartens oder für die Beseitigung eines Wespennests, trägt der Vermieter. Wer mit wenig Aufwand korrekt abrechnen will, überlässt die gesamte Betriebskostenabrechnung Profis. Minol bietet ein solches Komplettpaket an: "Immer mehr Vermieter lassen außer den "warmen" Betriebskosten für Heizung und Warmwasser auch die "kalten" Kosten wie etwa Grundsteuer, Abwasser, Gebäudereinigung und Hauswart von Minol abrechnen", sagt Frank Peters. Zum einen sparen Vermieter dadurch Zeit. Zum anderen bekommen Mieter so eine neutrale und übersichtliche Abrechnung aus einem Guss. Mehr Informationen unter: http://www.minol.de/abrechnung.
Presseinformation Minol Betriebskostenabrechung

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Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Nikolaus-Otto-Straße 25 70771 Leinfelden-Echterdingen

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