"Ist eine Küchenausstattung in der Mietwohnung Pflicht?" - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice
04.10.2016
Garten, Bauen & Wohnen
Eine gute Raumaufteilung, eine große Terrasse - und elektrische Rollläden an den Fenstern gibt es auch: Die Mietwohnung aus dem Inserat scheint ideal. Der Haken: In der Küche herrscht gähnende Leere, es ist nichts vorhanden außer Wasser- und Stromanschluss. Eine neue Küche zu kaufen, ist eine kostspielige Angelegenheit. Und: Haben Mieter nicht einen Anspruch auf eine funktionsfähige Küchenausstattung? Welche Pflichten haben Vermieter? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), fasst die wichtigsten Regeln für Mieter und Vermieter rund um das Thema Küche zusammen.
Haben Mieter Anspruch auf eine Küche?
Es gilt: "Vermieter müssen in der Regel bei der Vermietung einer Wohnung keine Küchenausstattung stellen", erläutert Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice. "In dem als Küche vorgesehenen Raum müssen lediglich die Anschlüsse für Wasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein." Eine Ausnahme ist beispielsweise Berlin. Dort muss eine Mietwohnung mit einer Kochgelegenheit und mindestens einem Ausguss ausgestattet sein. Grundlage dafür ist das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz. Für ambitionierte Köche wichtig zu wissen: "Berliner Mieter haben deshalb aber noch keinen Anspruch auf einen Herd mit Backofen oder eine hochwertige Edelstahlspüle", erläutert Michaela Rassat. "Eine einfache Ausstattung, also etwa ein Campingkocher oder zwei Kochplatten, sind bereits ausreichend." Allerdings stellt die Küchenausstattung auch ein Merkmal im Mietspiegel dar. Auch in den Mietspiegeln anderer Städte gehört die Art und Ausstattung der Küche zu den relevanten Merkmalen einer Mietwohnung und hat damit Einfluss auf die Höhe der Miete.
Mietwohnung mit Küche - welche Pflichten haben Mieter und Vermieter?
Bei der Frage, was alles zu einer Mietküche gehört, herrscht oft Unklarheit: "Wer ausdrücklich eine Wohnung mit Kücheneinrichtung vermietet, muss laut einem Urteil des Landgerichts München beispielsweise einen Kühlschrank zur Verfügung stellen. Eine Geschirrspülmaschine ist hingegen keine Pflicht", so die D.A.S. Juristin. Dies gilt zumindest, solange nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Außerdem ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Mietwohnung auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Das bedeutet für die Küche: Wer sich einen Induktionsherd oder LED-Beleuchtung an der Küchenzeile wünscht, hat als Mieter schlechte Karten. Allerdings muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig ist. Hat der Vermieter Herd, Spüle oder sogar eine ganze Einbauküche per Mietvertrag mitvermietet, muss er diese auch instand halten. "Denn Vermieter haben die sogenannte Erhaltungspflicht", erläutert Michaela Rassat. Gibt etwa der Kühlschrank den Geist auf, muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen oder für Ersatz sorgen. Aber: "Ist der Mieter für den Schaden verantwortlich, muss er selbst die Kosten übernehmen. Denn er ist in der Pflicht, mit den Mietsachen pfleglich umzugehen." Und: Enthält der Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel mit einem festgelegten Höchstbetrag, muss der Mieter kleinere Reparaturen, wie beispielsweise am Kühlschrank, selbst bezahlen - allerdings nur bis zu der im Mietvertrag vereinbarten Höchstgrenze. Übrigens: Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren gilt eine Einbauküche als verbraucht. Dann kann der Vermieter bei Beschädigung durch den Mieter keinen Schadenersatz mehr verlangen (LG Berlin, Az. 62 S 13/01).
Alt gegen Neu?
Die gemietete Küche im Landhausstil entspricht nicht dem Geschmack des neuen Mieters? "In solchen Fällen dürfen die neuen Bewohner auch eine eigene Küche nach ihrem Geschmack einbauen. Dann gilt jedoch: Die alte Küchenausstattung ordentlich aufbewahren - also beispielsweise nicht im feuchten Keller", so der Hinweis der D.A.S. Expertin. Denn beim Auszug muss der Mieter die alte Küche wieder aufstellen - außer er kann sich mit Nachmieter und Vermieter einigen. Der Mieter kann beispielsweise beim Auszug seine selbst gekaufte Küche an den Nachmieter verkaufen. Dieser ist aber nicht verpflichtet, die Küche abzunehmen. Der Preis hängt vom Einzelfall ab. "Als Richtwert gilt, dass eine Küche je nach Qualität pro Jahr fünf bis zehn Prozent des Werts verliert", erklärt Michaela Rassat. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte ein Austausch der Küche unbedingt vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Dessen Erlaubnis ändert allerdings nichts daran, dass er beim Auszug die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen darf. Übrigens: Treten beim Entfernen der alten Küche Beschädigungen auf, haftet dafür der Mieter.
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