Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Nachbarschaftsrecht
06.12.2016
Garten, Bauen & Wohnen
Die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen meist auf die Anlieger. Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, stellt sich die Frage, ob sich nun der direkte Gehweganlieger und der Nachbar gegenüber die Arbeit teilen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), dass eine Gemeindesatzung ohne Weiteres regeln kann, dass nur der direkte Anlieger zur Schaufel greifen muss.
VGH Baden-Württemberg, Az. 5 S 2590/13
Hintergrundinformation:
Auf öffentlichen Wegen und Straßen haben die jeweiligen Gemeinden die Räum- und Streupflicht. Das Räumen von Gehwegen wälzen sie jedoch in aller Regel per Satzung auf die Anlieger des jeweiligen Gehwegs ab. Gibt es auf beiden Straßenseiten einen Gehweg, ist die Sache klar und die Lasten sind gleich verteilt. Hat die Straße aber nur auf einer Seite einen Fußgängerweg, taucht schnell die Frage auf, ob sich neben dem Anlieger nicht auch der Nachbar gegenüber an der winterlichen Arbeit beteiligen muss. Der Fall: In einer Gemeinde in Baden-Württemberg gibt es eine Straße mit nur einem Gehweg. Dessen direkter Anlieger schippte im Winter fleißig Schnee, war aber der Ansicht, dass auch der Nachbar gegenüber helfen sollte. Dieser erklärte sich für nicht zuständig. Nun beschwerte sich der Gehweganlieger bei der Gemeinde, dass die Schneeräumpflicht ungerecht verteilt sei. Die Gemeinde antwortete, dass der Nachbar laut Satzung durchaus dazu verpflichtet sei, sich zu beteiligen. Man solle sich untereinander verständigen. Zwei Jahre lang beschwerte sich der direkte Gehweganlieger, Hinweise der Gemeinde an den Nachbarn änderten nichts. Schließlich verglich die Gemeinde ihre Satzung mit der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages und mit denen anderer Kommunen. Es ergab sich, dass fast überall nur der direkte Gehweganlieger zum Schneeräumen verpflichtet war. Die Gemeinde änderte ihre Satzung entsprechend und verfügte, dass der direkte Anlieger bis zu deren Inkrafttreten allein Schnee schippen müsse. Dieser zog nun gegen die Satzung vor Gericht und rügte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice, dass die neue Gemeindesatzung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Straßengesetz des Landes erlaube es den Gemeinden, per Satzung beide Varianten festzulegen. So könne die Satzung auch den Nachbarn gegenüber ohne eigenen Gehweg zur Mithilfe heranziehen. Dies müsse aber nicht zwingend passieren. Für die Ungleichbehandlung existierten hier gute Gründe. Denn einerseits sei es für den direkten Anlieger viel schneller und gefahrloser möglich, der Schneeräumpflicht nachzukommen. Andererseits habe er auch den größeren Nutzen durch den Gehweg vor seinem Grundstück. Auch Dachlawinen und Herbstblätter könnten allenfalls von seinem Haus auf den Gehweg fallen, nicht jedoch vom Haus des gegenüberliegenden Nachbarn. Das Gericht erklärte die Gemeindesatzung für wirksam.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2015, Az. 5 S 2590/13
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung BGH Winter Schnee Verbraucher Schneeräumpflicht Gehweganlieger Nachbarschaft
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
29.04.2025 | Berner Torantriebe KG
Berner Produktlinie live: motorisierte und manuelle Einfahrtstore, Zäune, Gehtüren und Briefkastensäulen aus einer Hand
Berner Produktlinie live: motorisierte und manuelle Einfahrtstore, Zäune, Gehtüren und Briefkastensäulen aus einer Hand
29.04.2025 | Ihre Zimmerei GmbH & CO. KG
Metzingen: "Tag der offenen Tuer" bei Ihre Zimmerei
Metzingen: "Tag der offenen Tuer" bei Ihre Zimmerei
28.04.2025 | Beck+Heun GmbH
Fenster, Verschattung und Lüftung im Modul
Fenster, Verschattung und Lüftung im Modul
28.04.2025 | Gutjahr Systemtechnik GmbH
Gutjahr hat Online-Konfigurator KOSY UP weiter optimiert
Gutjahr hat Online-Konfigurator KOSY UP weiter optimiert
28.04.2025 | PEARL GmbH
7links WLAN-Überwachungskamera IPC-570.uhd
7links WLAN-Überwachungskamera IPC-570.uhd
