ARAG Experteninterview: Was Sie zu Ihrer Garage wissen sollten
31.01.2017
Garten, Bauen & Wohnen
Was steht nicht so alles in einer Garage rum: Leergut, Gartenmöbel, alte Umzugskisten und einiges mehr. Manche Zeitgenossen nutzen die Garage auch als Heimwerkstatt, Fitnessraum oder Ausweichquartier. Was viele nicht wissen: Einiges davon ist verboten und kann richtig teuer werden. Damit Sie in keine rechtliche Falle tappen, hat ARAG Experte Tobias Klingelhöfer im Folgenden einige interessante Urteile und Fakten zur Garage zusammengetragen.
Können Eigentümer oder Mieter von Garagen diese nach eigenem Gusto nutzen?
Tobias Klingelhöfer: Nein! Mit einer Garage darf man nicht einfach machen, was man will. Vor allem darf man sie nicht zweckentfremden, wie es juristisch formuliert heißt. Wer also etwa seine Hobbywerkstatt dort einrichtet oder seine Gartenmöbel aufbewahrt, handelt streng genommen rechtswidrig. Eine Pflicht, sein Auto dort abzustellen, besteht wiederum auch nicht.
Aber ein im Winter abgemeldetes Cabrio gehört in die Garage, oder?
Tobias Klingelhöfer: Garagen dienen vorrangig der Unterbringung eines Fahrzeugs sowie seines Zubehörs: So lautet die Vorschrift, die die Entlastung des öffentlichen Straßenraums zum Ziel hat. Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites, aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage. Und erst recht keine anderen Gegenstände oder Möbel. Wer das missachtet, könnte zumindest theoretisch Probleme mit den Behörden bekommen.
Kennen Sie ein Beispiel, wie der Ärger aussehen kann?
Tobias Klingelhöfer: Ein Mann aus Offenbach musste seine Garage entrümpeln. Dazu hatte ihn die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Offenbach aufgefordert, weil er die Garage mit Möbeln, Kartons und Fahrrädern zugestellt hatte. Der Offenbacher setzte sich dagegen zwar zur Wehr, scheiterte aber mit seiner Klage. Denn ist eine Garage für ein Wohnhaus vorgeschrieben, um Parkraum zu schaffen, darf sie laut Gericht nicht zweckentfremdet werden. Sie muss zumindest noch genügend Platz für ein Auto bieten (VG Darmstadt, Az.: 3 K 48/12.DA).
Wie steht es mit Benzin und Diesel?
Tobias Klingelhöfer: Kraftstoffreserven in Gestalt von bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin sind in Kleingaragen erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Kraftstoff in bruchsicheren Behältern aufbewahrt wird. In Mittel- oder Großgaragen ist die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeuges jedoch gänzlich verboten.
Gibt es noch andere Brandschutzbedingungen zu beachten?
Tobias Klingelhöfer: Ja! Aus Brandschutzgründen ist es zum Beispiel auch nicht erlaubt, Farbeimer und Lackreste in Garagen aufzubewahren.
Was kann denn passieren, wenn ich mich nicht an die Bestimmungen halte?
Tobias Klingelhöfer: Die Gefahr von rechtlichen Folgen ist gering , da zumindest in Einzelgaragen nur in Einzelfällen geprüft wird. Wenn es aber passiert, kann die zuständige Bauaufsicht eine Anordnung erlassen, die gelagerten Gegenstände zu entfernen. Wer sich dagegen erfolglos wehrt, muss die Verfahrenskosten tragen - und das kann teuer werden.
Wohl dem, der ein Elektroauto fährt. Strom tanken ist doch in der Garage erlaubt?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich dürfen Besitzer von Elektrofahrzeugen ihre Autos überall abstellen, um sie zu laden. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Laden verbietet - aber auch keine, die es ausdrücklich erlaubt. Darum sollten Autofahrer, die ihren Wagen in der Garage parken und laden wollen, vorher einen Elektriker konsultieren. Der weiß, ob die Leitungen für das Beladen von Elektroautos ausgelegt ist. In einer gemeinschaftlich genutzen Tiefgarage muss natürlich gewährleistet sein, dass die vorgesehene Leitung einen eigenen Zähler hat - sonst werden die Kosten für den "getankten" Strom auf sämtliche Mieter umgelegt.
Kann ein Miteigentümer die Eigentümergemeinschaft verpflichten, ihm eine Leitung und eine Ladestation in der Tiefgarage zu bewilligen?
Tobias Klingelhöfer: Das nicht. Laut LG München hat ein Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass ihm die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft die Installation einer Stromleitung zu seinem Tiefgaragen-Stellplatz und den Einbau einer Ladestation genehmigen (Az.: 36 S 2041/15).
Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50674 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.04.2025 | Rümpel Meister D.A.CH. GmbH
Platz schaffen mit System: Die Erfolgsgeschichte von Rümpel Meister
Platz schaffen mit System: Die Erfolgsgeschichte von Rümpel Meister
23.04.2025 | LEDA Werk GmbH & Co. KG
Raumgewinn durch schlanke Bauweise: Kompakter Heizkamin mit Aufsatzspeicher
Raumgewinn durch schlanke Bauweise: Kompakter Heizkamin mit Aufsatzspeicher
22.04.2025 | KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
BG BAU Förderung: Mit KRAUSE-Produkten Arbeitssicherheit verbessern und Kosten senken
BG BAU Förderung: Mit KRAUSE-Produkten Arbeitssicherheit verbessern und Kosten senken
22.04.2025 | PEARL GmbH
Royal Gardineer Digitaler Bewässerungscomputer BWC-300
Royal Gardineer Digitaler Bewässerungscomputer BWC-300
22.04.2025 | Kachelöfen Breuer
Warum der Sommer die beste Zeit für den Einbau eines Kamins ist
Warum der Sommer die beste Zeit für den Einbau eines Kamins ist
