"Unfall beim Frühjahrsputz" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung
02.03.2017 / ID: 254913
Garten, Bauen & Wohnen
Nicole U. aus Geretsried:
Demnächst steht bei uns der Frühjahrsputz an. Wenn ich beim Gardinenaufhängen auf eine Leiter steige, ist das manchmal etwas wackelig. Zahlt bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung?
Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO:
Wer sich bei der Arbeit im eigenen Haushalt verletzt, kann nicht mit einer Zahlung der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen. Denn sie deckt nur Unfälle während der Ausübung des Berufs, auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle sowie Berufskrankheiten ab. Wer Unfallgefahren außerhalb des Berufslebens absichern möchte, braucht eine private Unfallversicherung. Je nach Anbieter können sich Verbraucher die gewünschten Leistungen individuell zusammenstellen, zum Beispiel Invaliditätsleistungen als Kapital- oder Rentenzahlung, Krankenhaustagegeld oder Assistance-Leistungen während der Genesung. Wer dann von der Leiter fällt oder auf dem frisch gewischten Fußboden ausrutscht, also im versicherungstechnischen Sinne einen Unfall hat, dem kommt die Versicherung zu Hilfe.
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