"Nebenkostenabrechnung: Belegeinsicht für Mieter" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
09.03.2017 / ID: 255634
Garten, Bauen & Wohnen
Karl E. aus Stuttgart:
In meiner Nebenkostenabrechnung habe ich einige Posten gefunden, die mir ungewöhnlich hoch vorkommen. Habe ich ein Recht darauf, die Belege meines Vermieters über dessen Ausgaben zu sichten, damit ich die Abrechnung nachvollziehen kann?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Mieter haben das Recht, die Originalbelege und Rechnungen des Vermieters einzusehen, auf denen die Nebenkostenabrechnung beruht. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, Fotokopien anzufertigen und diese dem Mieter per Post zuzuschicken. In der Regel muss der Mieter also den Vermieter aufsuchen, um in dessen Räumen die Belege durchzusehen. Ausnahmen lassen die Gerichte zu, wenn der Vermieter in einer weit entfernten Stadt wohnt oder der Mieter krankheits- oder altersbedingt nicht mobil ist. Bei der Sichtung dürfen Mieter auch Abschriften oder Fotos der Belege anfertigen. Wer die Abrechnung nachprüfen möchte, sollte dies innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt tun.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 681
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