KÖRKEL BEIERLEIN ARCHITEKTEN begrüßen neue Bauordnung in NRW bezüglich Vorgaben für Barrierefreiheit
30.03.2017
Garten, Bauen & Wohnen
Vor wenigen Wochen hat der nordrhein westfälische Landtag eine neue Bauordnung beschlossen. Auch wegen dem Thema Barrierefreiheit hat es im Vorfeld viele Diskussionen gegeben. Nach der neuen Bauordnung NRW müssen nun in Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen alle Wohnungen barrierefrei sein. In Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen muss zudem eine Wohnung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Bei mehr als 15 Wohnungen erhöht sich die Anzahl auf zwei Wohnungen.
Holger Beierlein, geschäftsführender Gesellschafter der KÖRKEL BEIERLEIN ARCHITEKTEN dazu: "Wir begrüßen die neue Bauordnung in NRW hinsichtlich der Barrierefreiheit. Es gibt insgesamt, und vor allem in den Bestandsimmobilien, deutlich zu wenige barrierefreie Wohnungen. Oft ist der Aufwand, bestehende Immobilien umzubauen, unverhältnismäßig hoch. Die demographische Bevölkerungsentwicklung zeigt, dass der Bedarf an solchen Wohnungen immer höher wird. Mit entsprechendem Know-how, Erfahrung und geschickter Planung, können barrierefreie Wohngebäude ohne Mehrverbrauch von Quadratmetern und damit ohne zusätzliche Kosten hergestellt werden. Ob man die Anzahl rollstuhlgerechter Wohnungen tatsächlich quantitativ per Landesbauordnung vorgeben kann, ist zumindest zu diskutieren. Der Bedarf kann regional tatsächlich sehr unterschiedlich sein, so dass dies besser durch die einzelnen Kreise und Städte geregelt werden könnte."
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