"Nach dem Sturm: Tipps für Hausbesitzer" - Expertengespräch der ERGO Versicherung
06.10.2017
Garten, Bauen & Wohnen
Tief "Xavier" fegte gestern über Deutschland hinweg und brachte orkanartige Böen und starken Regen mit sich. Für Hausbesitzer waren die Folgen in Teilen Deutschlands gewaltig: vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer, Schäden an der Fassade. Betroffene wissen im ersten Moment oft nicht, was sie tun sollen. Rolf Mertens, Versicherungsexperte der ERGO, fasst die wichtigsten Schritte zusammen und erklärt, was bei der Schadensmeldung an die Versicherung zu beachten ist.
Ein Sturm hinterlässt manchmal ein ganz schönes Chaos. Was sind die ersten wichtigen Schritte für Hausbesitzer?
Zunächst einmal: Abwarten, bis der Sturm vollständig abgeklungen ist. Wer vorher das Haus verlässt, um Schäden zu begutachten, läuft Gefahr, beispielsweise von herumfliegenden Ästen getroffen zu werden. Anschließend zuerst das Haus und die unmittelbare Umgebung auf Gefahrenquellen überprüfen. Bei unmittelbarer Gefahr - zum Beispiel durch einen umgestürzten Baum - sollte der Betroffene die Feuerwehr informieren und ihr die Aufräumarbeiten überlassen. Das gilt auch im Falle eines mit Wasser vollgelaufenen Kellers. Ist Wasser in das Gebäude eingedrungen, empfiehlt es sich zudem, alle elektrischen Geräte vom Netz zu nehmen. Auch eine "Sichtprüfung" des Hausdachs gehört zu den ersten wichtigen Maßnahmen. Das heißt, das Dach von der Straße, vom Dachfenster oder dem Balkon aus begutachten, ohne es zu betreten. Die Hausbewohner sollten alle festgestellten Schäden fotografieren. Bis die Versicherung oder ihr zuständiger Schadensermittler den Schaden begutachtet hat, empfiehlt es sich, mit umfangreichen Aufräum- und Reparaturarbeiten zu warten. Kleinere Schäden wie zerstörte Fensterscheiben sollten Betroffene aber provisorisch beheben, um so mögliche unliebsame Folgen, zum Beispiel eindringendes Regenwasser, zu verhindern. Ist umgehend eine Reparatur notwendig - etwa bei größeren Schäden am Dach - sollten die Betroffenen zunächst die Versicherung kontaktieren, bevor sie einen Handwerker beauftragen.
Was ist bei der Meldung der Schäden an die Versicherungen zu beachten? Müssen Betroffene Quittungen über den Wert der beschädigten Gegenstände beilegen?
Betroffene sollten ihre Versicherung direkt nach der ersten Sichtung der Schäden kontaktieren. Für eine schnelle Bearbeitung sind die Versicherungsnummer sowie folgende Angaben notwendig: Eine möglichst genaue Beschreibung der Schäden, der Umfang - beispielsweise vier Fenster im Erdgeschoß, eines im ersten Stock - und die ungefähre Schadenshöhe. Fotos der Sturmschäden dienen als eindeutiger Nachweis. Zudem veranschaulichen sie die Schäden und unterstützen bei der Einschätzung der Schadenshöhe. Auch Quittungen können helfen, die Schadenshöhe zu ermitteln. Wer keine Rechnungen mehr hat, sollte versuchen, den Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis anzugeben.
Welche Versicherung haftet für welche Schäden? Sind Schäden durch Sturm immer abgesichert?
Wichtig ist, dass die Gefahr "Sturm" explizit in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist. Als Sturm gilt bei den meisten Versicherern oder Versicherungsgesellschaften Wind mit einer Geschwindigkeit ab 63 Kilometern in der Stunde, das entspricht Windstärke acht. Schließt der Versicherungsschutz dies ein, sind Schäden am Haus wie kaputte Fenster oder ein Leck im Dach abgedeckt. Ist Regen durch das lecke Dach eingedrungen und hat das Mobiliar beschädigt, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung - und zwar zum Neuwert. Schäden am Auto durch Sturm deckt die Teilkaskoversicherung ab.
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