"Zuschuss beim Einbruchschutz" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung
12.10.2017 / ID: 273570
Garten, Bauen & Wohnen
Lars G. aus Oldenburg:
Ich möchte mein Haus besser gegen Einbruch schützen. Dafür soll es finanzielle Unterstützung geben. Stimmt das? Wohin muss ich mich wenden?
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Die Förderbank "Kreditanstalt für Wiederaufbau" (KfW) bietet Besitzern und Mietern von Häusern und Wohnungen finanzielle Unterstützung beim Einbruchschutz an. Seit März 2017 unterstützt sie auch kleinere Maßnahmen wie das Nachrüsten von Türen und Fenstern mit einbruchhemmenden Zusatzschlössern. Haus- und Wohnungsbesitzer können einen Zuschuss beantragen, wenn sie mindestens 500 Euro investieren. Die KfW übernimmt maximal zehn Prozent der Gesamtsumme, höchstens jedoch 1.500 Euro. Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen. Bevor Interessenten mit ihrem Vorhaben beginnen, sollten sie ihren Antrag über das KfW-Zuschussportal (public.kfw.de/zuschussportal-web) stellen. Mietern empfiehlt es sich, die geplanten Maßnahmen mit dem Vermieter abzusprechen. Weitere Informationen zu technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen finden Haus- und Wohnungsbesitzer unter http://www.kfw.de.
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