Pressemitteilung von Alexandra Schneider

Baukindergeld: Nachweise können jetzt bei KfW eingereicht werden


Garten, Bauen & Wohnen

Die ersten Anträge auf Baukindergeld sind bearbeitet, die Auszahlung der Zuschüsse beginnt. Antragsteller können jetzt ihre Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen und damit die letzte Hürde bei der Förderung nehmen. Aber Achtung: Die erste Frist zum Hochladen der Nachweise läuft am 30.6.2019 ab, danach verfällt der Anspruch auf Baukindergeld! Die Experten vom Ratgeberportal http://www.FragenZumBaukindergeld.de erklären, für welche Familien das gilt.

Natürlich lässt sich niemand extra viel Zeit bei der Antragstellung, schließlich können die meisten Familien den Zuschuss sehr gut gebrauchen. Dennoch stehen so kurz nach dem Bezug des Familienheims oft noch einige Arbeiten und Termine an, so dass auch mal eine wichtige Frist untergehen kann. Den Termin zum Hochladen der Nachweise bei der KfW sollten die Antragsteller allerdings besser nicht verpassen, denn sonst verfällt der Anspruch auf Baukindergeld!

- Für alle Baukindergeld-Anträge, die bis zum 31.03.2019 bei der KfW gestellt wurden, gilt: Die Nachweise wie Meldebestätigung, Einkommensteuerbescheid und Grundbuchauszug müssen bis spätestens 30.06.2019 eingereicht werden.

- Für alle, die ihren Baukindergeld-Antrag ab dem 1.4.2019 gestellt haben, gilt eine 3-Monats-Frist: Wenn der Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben die Antragsteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, ihre Nachweise im Zuschussportal der KfW hochzuladen.

Welche Nachweise müssen Familien für das Baukindergeld einreichen?

Für das Baukindergeld sollten Antragsteller diese Unterlagen bereithalten:
- Die Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner
- Die Meldebestätigung der Gemeinde aus der hervorgeht, dass das neue Wohneigentum der Hauptwohnsitz für Antragsteller, Partner und die im Antrag angegebenen Kinder ist.
- Einen aktuellen Grundbuchauszug. Liegt der Grundbucheintrag noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.

Hat die KfW alle diese Nachweise positiv geprüft, wird die erste Baukindergeld-Rate ausgezahlt. Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter http://www.FragenZumBaukindergeld.de
baukindergeld baukindergeld nachweise

http://www.aktion-pro-eigenheim.de
aktion pro eigenheim
Rosenstraße 18 76530 Baden-Baden

Pressekontakt
http://www.aktion-pro-eigenheim.de
aktion pro eigenheim
Rosenstraße 18 76530 Baden-Baden


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexandra Schneider
31.07.2020 | Alexandra Schneider
Endspurt für das Baukindergeld
08.08.2019 | Alexandra Schneider
Baukindergeld-Tipp
06.06.2019 | Alexandra Schneider
Änderungen beim Baukindergeld beachten!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | Gutjahr Systemtechnik GmbH
Energiesparend warme Füße
25.11.2024 | Skybad GmbH
Skybad Black Week
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 31
PM gesamt: 419.213
PM aufgerufen: 71.110.266