Baukindergeld: Nachweise können jetzt bei KfW eingereicht werden
09.04.2019
Garten, Bauen & Wohnen
Die ersten Anträge auf Baukindergeld sind bearbeitet, die Auszahlung der Zuschüsse beginnt. Antragsteller können jetzt ihre Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen und damit die letzte Hürde bei der Förderung nehmen. Aber Achtung: Die erste Frist zum Hochladen der Nachweise läuft am 30.6.2019 ab, danach verfällt der Anspruch auf Baukindergeld! Die Experten vom Ratgeberportal http://www.FragenZumBaukindergeld.de erklären, für welche Familien das gilt.
Natürlich lässt sich niemand extra viel Zeit bei der Antragstellung, schließlich können die meisten Familien den Zuschuss sehr gut gebrauchen. Dennoch stehen so kurz nach dem Bezug des Familienheims oft noch einige Arbeiten und Termine an, so dass auch mal eine wichtige Frist untergehen kann. Den Termin zum Hochladen der Nachweise bei der KfW sollten die Antragsteller allerdings besser nicht verpassen, denn sonst verfällt der Anspruch auf Baukindergeld!
- Für alle Baukindergeld-Anträge, die bis zum 31.03.2019 bei der KfW gestellt wurden, gilt: Die Nachweise wie Meldebestätigung, Einkommensteuerbescheid und Grundbuchauszug müssen bis spätestens 30.06.2019 eingereicht werden.
- Für alle, die ihren Baukindergeld-Antrag ab dem 1.4.2019 gestellt haben, gilt eine 3-Monats-Frist: Wenn der Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben die Antragsteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, ihre Nachweise im Zuschussportal der KfW hochzuladen.
Welche Nachweise müssen Familien für das Baukindergeld einreichen?
Für das Baukindergeld sollten Antragsteller diese Unterlagen bereithalten:
- Die Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner
- Die Meldebestätigung der Gemeinde aus der hervorgeht, dass das neue Wohneigentum der Hauptwohnsitz für Antragsteller, Partner und die im Antrag angegebenen Kinder ist.
- Einen aktuellen Grundbuchauszug. Liegt der Grundbucheintrag noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
Hat die KfW alle diese Nachweise positiv geprüft, wird die erste Baukindergeld-Rate ausgezahlt. Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter http://www.FragenZumBaukindergeld.de
http://www.aktion-pro-eigenheim.de
aktion pro eigenheim
Rosenstraße 18 76530 Baden-Baden
Pressekontakt
http://www.aktion-pro-eigenheim.de
aktion pro eigenheim
Rosenstraße 18 76530 Baden-Baden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexandra Schneider
31.07.2020 | Alexandra Schneider
Endspurt für das Baukindergeld
Endspurt für das Baukindergeld
31.01.2020 | Alexandra Schneider
Recht, Gesetz, Förderung: Das müssen Hausbesitzer 2020 wissen
Recht, Gesetz, Förderung: Das müssen Hausbesitzer 2020 wissen
08.08.2019 | Alexandra Schneider
Baukindergeld-Tipp
Baukindergeld-Tipp
06.06.2019 | Alexandra Schneider
Änderungen beim Baukindergeld beachten!
Änderungen beim Baukindergeld beachten!
18.04.2019 | Alexandra Schneider
Beim Baukindergeld unbedingt auf die Fristen achten!
Beim Baukindergeld unbedingt auf die Fristen achten!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.01.2025 | Zaunonkel GmbH
Zaunonkel 40% Rabatt mit dem Gutscheincode MEGASPAREN an
Zaunonkel 40% Rabatt mit dem Gutscheincode MEGASPAREN an
17.01.2025 | Das Sonnensystem
Photovoltaik in Castrop-Rauxel
Photovoltaik in Castrop-Rauxel
17.01.2025 | PEARL GmbH
Royal Gardineer 4in1-Funk-Boden-Feuchtigkeitsmesser-Set BFM-100
Royal Gardineer 4in1-Funk-Boden-Feuchtigkeitsmesser-Set BFM-100
16.01.2025 | EPK-Holz GmbH
Eiche Konstruktionsholz
Eiche Konstruktionsholz
16.01.2025 | EPK-Holz GmbH
Der zeitlose Charme von Massivholzböden
Der zeitlose Charme von Massivholzböden