Pressemitteilung von Klaus Hoffmann

Neues Gutachten testet Infraschall-Alarmanlage


Garten, Bauen & Wohnen

Im Juni 2019 testete ein Sachverständiger des Karlsruher Instituts für Technologie eine Infraschall-Alarmanlage. Im Fokus standen die Funktionsweise, Störungsanfälligkeit und die Eignung als zuverlässige Einbruchmeldeanlage für Häuser und Wohnungen. Die Ergebnisse haben wir hier für Sie zusammengestellt:

- Die Funktionswiese einer Infraschall-Einbruchmeldeanlage basiert auf der Messung und Auswertung von charakteristischen Infraschall-Impulsen, die durch Öffnen von Türen und Fenstern entstehen. Die Alarmanlage ist ein passives Infraschall-Messgerät, d.h. sie erzeugt keine Infraschallwellen.

- Der Vorteil dieser Technik ist, dass das Gerät an einem beliebigen Platz im Haus aufgestellt werden kann, ohne dass Leitungen verlegt oder sonstige Funkverbindungen hergestellt werden müssen. Der in der Infraschall-Alarmanlage eingebaute Sensor reicht ohne weitere Sensoren für die Überwachung des gesamten Objektes aus.

- Als Infraschall bezeichnet man Schallwellen, die für Menschen außerhalb des wahrnehmbaren Bereichs liegen. Für Infraschall gelten wie für den Hörschall die physikalischen Gesetze der Akustik. Die Ausbreitung von Infraschall erfolgt nahezu ohne Energieverlust und nur nach geometrischen Gesetzmäßigkeiten, die sich erst bei großen Entfernungen merklich auswirken.

- Kleine Flächen oder aerodynamische Körperformen verursachen keinen Infraschall, da sich die durch Bewegung erzeugten Druckänderungen unmittelbar im Nahbereich dieser Körper durch Umströmung ausgleichen können. Dadurch entsteht ein akustischer Kurzschluss.
Im Raum umherlaufende Menschen oder Tiere haben aufgrund ihrer Körperform begünstigte Umströmungsvorgänge, womit sie keinen Infraschall erzeugen. Auch die menschliche Sprache oder Musik enthalten keine Infraschall-Wellen.

- Die meisten außerhalb von Gebäuden liegenden Infraschallquellen sind in geschlossenen Räumen kaum messbar, da diese langsamen Druckänderungen bei vollständig geschlossenen Fenstern und Außentüren stark gedämpft werden.
Alltägliche Auslöser von Infraschallwellen wie vorbeifahrende LKW oder Gewitter liegen bei geschlossenen Fenstern innerhalb des Gebäudes deutlich unterhalb der 70dB-Marke und somit unterhalb der Auslöseschwelle der Alarmanlage.

- Durch bewegte Flächen wie Türen oder Fenster erzeugt wird grundsätzlich - unabhängig vom Hörschall, also auch wenn eine Tür leise und geöffnet wird - Infraschall erzeugt. Ein reines Gleiten einer Schiebetür erzeugt keinen Infraschall (keine messbare Druck- und Schalländerung). Dies gilt jedoch nicht für das gewaltsame Öffnen der Schiebetür, da eine geschlossene Schiebetür nicht einfach zur Seite geschoben werden kann. Ein starker Druck von außen auf verschlossene Türen oder Fenster kann von der im Rahmen des Gutachtens getesteten safe4u 365pro detektiert werden.

- Die Detektion einer Infraschallwelle kann ohne merkliche Verluste an jedem beliebigen Ort im Haus durch die 365pro erfolgen. Eine Schalldruckwelle, die im Keller erzeugt wurde, konnte bei den Tests von der installierten Alarmanlage sogar noch im Speicher eines Einfamilienhauses augenblicklich einsetzend (instantan) gemessen werden.

- Voraussetzung ist, dass sich Infraschall-Druckwellen durch das gesamte Gebäude von Raum zu Raum ausbreiten kann. Das setzt innerhalb der Wohnung eine geeignete Luftverbindung zwischen den Räumen voraus. Allerdings waren in den Versuchen selbst bei nahezu geschlossenen Türen (alle Türspalte = 1 mm) die Amplituden zwar reduziert, konnten aber auch im letzten Raum noch ausreichend nachgewiesen werden. Die Infraschall-Alarmtechnik würde in diesem Falle immer noch funktionieren!

- Weitere Versuche bei geöffneten und geschlossenen Fenstern im Zusammenhang mit Gewitter, sehr lauter Musik und dem "normalem", langsamem Öffnen von Fenstern zeigen eindeutig, dass mit der vorliegenden elektronischen Auslegung der getesteten safe4u 365pro eine sichere Detektion eines Einbruchversuchs durch gewaltsames Öffnen von Fenster/Türen möglich ist!

- Die meisten Infraschall-Störquellen treten außerhalb von Gebäuden auf. Wenn die Fenster und Türen geschlossen sind bietet ein Infraschall-Alarmsystem also eine gute und relativ einfache Möglichkeit, ein gewaltsames Eindringen zu detektieren. Grundsätzlich sollte man niemals beim Verlassen des Hauses Fenster oder Türen "auf Kipp" stehen lassen, denn für Versicherungen liegt im Falle eines Einbruchs dann ein "grob fahrlässiges Handeln" vor.

Fazit:
- Es konnte nachgewiesen werden, dass die passive Detektion von Infraschall für eine Früherkennung von Einbrüchen tauglich ist und eine gute Möglichkeit bietet, ohne großen Aufwand Häuser oder Wohnungen gegen gewaltsames Eindringen effektiv abzusichern und korrekt zu melden.

- Das Gerät selbst erzeugt keine Infra- oder Hörschallwellen - außer natürlich im Alarmfall.

- Auch wenn ein gekipptes Fenster die Funktion der Anlage bei ruhigem Wetter nicht grundsätzlich beeinträchtigt, sollte dieses Szenario vermieden werden, da es aus versicherungstechnischer Sicht als offenes Fenster gewertet wird.

- Fehl- oder Falschalarme durch Störquellen oder Eigenverschulden sind bei richtiger Sensibilitätseinstellung, korrekter Bedienung und Handhabung nahezu ausgeschlossen!
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