Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Nachbarrecht
24.09.2019
Garten, Bauen & Wohnen
Fühlt sich ein Hauseigentümer durch die glasierten Dachziegel seines Nachbarn geblendet, kann ein Gericht nur nach seinem persönlichen Eindruck bei einem Ortstermin entscheiden. Denn: Grenzwerte für Lichtreflexe gibt es nicht. Blenden die Ziegel jedoch zu stark, muss sie der Nachbar entfernen. Dies entschied laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Oberlandesgericht Hamm.
Worum ging es bei Gericht?
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses hatte sein Dach zunächst mit hochglänzenden Ziegeln eindecken lassen. Zwei Jahre später ließ er einen Großteil gegen matt glasierte Dachpfannen austauschen. Im Bereich der Dachränder und des Dachfirstes blieben die Hochglanzpfannen liegen. Sein Nachbar konnte sich mit dem immer noch glänzenden Dach jedoch nicht abfinden: Aus seiner Sicht blendete es so stark, dass er Garten, Wohn- und Esszimmer seines Hauses nur noch mit gesenktem Kopf nutzen konnte - besonders tagsüber im Frühjahr und Sommer sowie im Winter in Vollmondnächten. Der Nachbar klagte schließlich vor Gericht darauf, die Blendwirkung zu verringern.
Das Urteil
"Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Urteil der Vorinstanz, nach dem nur die hochglänzenden Dachpfannen gegen weniger reflektierende auszutauschen waren", erläutert Michaela Rassat. Das Gericht habe im Rahmen eines Ortstermins festgestellt, dass die Blendwirkung der matten Dachpfannen nur unwesentlich sei. Allenfalls die hochglänzenden Dachziegel blenden so stark, dass sie eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes darstellen. Das Gericht betonte, dass der persönliche Eindruck vor Ort entscheidend war. "Wichtig sind im Einzelfall die Dauer der Blendwirkung, die Intensität der Lichtreflexe und die daraus folgenden Auswirkungen für die Nutzung des betroffenen Grundstücks. Feste Grenzwerte für Lichtreflex-Immissionen gibt es nicht", so die Juristin.
Was bedeutet das für Hauseigentümer?
Hochglänzende Dachziegel können eine starke Blendwirkung haben. "In diesem Fall haben Nachbarn unter Umständen einen Anspruch auf Beseitigung der Störung. Bei einem Prozess zählen allerdings keine Grenzwerte, sondern der persönliche Eindruck vor Ort", weiß die Rechtsexpertin.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 9. Juli 2019, Az. 24 U 27/18
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Nachbarrecht OLG Hamm Bauen Dachziegel Nachbarn Nachbarschaft Haus Dach Blenden
http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | Treppen.de GmbH
Branchenwettbewerb: "Treppen des Jahres 2024" gekürt
Branchenwettbewerb: "Treppen des Jahres 2024" gekürt
28.11.2024 | EPK-Holz GmbH
Der moderne Holzzaun
Der moderne Holzzaun
28.11.2024 | EPK-Holz GmbH
Farben für deine Holzfassade
Farben für deine Holzfassade
28.11.2024 | EPK-Holz GmbH
Der Klassiker im Garten
Der Klassiker im Garten
28.11.2024 | Vitalinus GmbH
Zwiegenähte Filzschaftstiefel-Klassiker für kalte Tage
Zwiegenähte Filzschaftstiefel-Klassiker für kalte Tage