Betriebskosten im Mietvertrag vereinbaren
29.11.2019 / ID: 333576
Garten, Bauen & Wohnen
Nebenkosten werden oft als "zweite Miete" bezeichnet. Sie sind immer wieder Anlass für Missverständnisse zwischen Vermieter und Mieter. Dabei könnten viele Unstimmigkeiten mit einer Überprüfung des Mietvertrages vermieden werden. Entsprechend sind die Betriebskosten ein wesentlicher Teil der Beratungsarbeit von Eigentümer- und Mieterorganisationen.
Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, sollten Vermieter sich rechtzeitig mit dem Thema Betriebskosten zu beschäftigen. Wie sie richtig vereinbart und abgerechnet werden, erklärt Fachanwalt Thomas Bellmer, Geschäftsführer von Haus & Grund Darmstadt, am 5. Dezember 2019. Die Veranstaltung findet um 17 Uhr bei der Sparkasse Darmstadt statt: Rheinstraße 10-12, 64283 Darmstadt. Anmeldung: Telefon 06151 - 2816 100 899
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