Informationen zum Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf
11.12.2019
Garten, Bauen & Wohnen
Frankfurt, 11. Dezember 2019 - Wenn ein Unternehmer beispielsweise eine Immobilie an einen Verbraucher verkauft, spricht man vom Verbrauchervertrag. Ein klassisches Beispiel ist der sogenannte Bauträgervertrag. In einem neuen Fachbeitrag erklärt Notar Sonja Reiff von der Kanzlei Selzer Reiff Notare aus Frankfurt, wie der Notar beim Vertragsabschluss und der Beurkundung zur Wahrung der Verbraucherrechte beiträgt und vor unliebsamen Überraschungen schützen soll.
Gerade beim Immobilienkauf werden häufig Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern geschlossen. Als Unternehmer gilt dabei, wer aufgrund seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist dagegen eine natürliche Person, die gerade nicht gewerblich oder selbständig, sondern als Privatperson handelt.
Der Gesetzgeber unterstellt dem Verbraucher hierbei besondere Schutzbedürftigkeit, da er vermutlich seltener solche Geschäfte tätigt und weniger Erfahrung hierin hat. Aufgabe des Notars ist es nun, die Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorgaben sicherzustellen und den Verbraucher auf besondere Risiken hinzuweisen.
Daher ist der Notar z.B. verpflichtet, dem Verbraucher den Entwurf des Bauträger- oder Grundstückskaufvertrages mindestens 14 Tage vor Beurkundung zukommen zu lassen, damit der Verbraucher ausreichend Zeit hat, sich den Inhalt des Vertrages anzuschauen und zu prüfen. Ebenso muss er auf eine persönliche Anwesenheit des Verbrauchers bei der Beurkundung drängen, damit im persönlichen Gespräch vor Ort nochmals Einzelheiten und mögliche Risiken besprochen werden können.
Zu den Aufgaben des Notars gehört es in diesem Zusammenhang auch, eine möglichst risikolose Vertragsgestaltung durchzusetzen bzw. den Verbraucher auf mögliche Risiken hinzuweisen. Wird z.B. ein Bauträgervertrag in Angebot und Annahme aufgeteilt, muss der Notar sicherstellen, dass der Verbraucher sein Angebot beurkundet, so dass Hinweise und Risikoaufklärungen direkt an den Verbraucher erfolgen können.
"Dem Notar kommt damit bei beurkundungspflichtigen Verträgen die Rolle des staatlich verordneten Verbraucherschützers zu", erklärt Notarin Sonja Reiff. "Notare sichern aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber dem unerfahrenen Bürger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Recht."
Link zum ausführlichen Fachartikel:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-verbrauchervertrag-beim-immobilienkauf/
Die Notare von Selzer Reiff, Notare in Frankfurt:
https://www.selzer-reiff.de/notare/
Über die Kanzlei SELZER REIFF Notare in Frankfurt
Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert schon seit 1998, davon über 17 Jahre am aktuellen Standort im Frankfurter Westend. Seit Berufung von Bettina Selzer zur Notarin in Frankfurt im Jahr 2011 ist sie auch Notarbüro. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig.
Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
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SELZER REIFF Notare, Frankfurt
Guiollettstraße 27 60325 Frankfurt am Main
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