Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Mietrecht
30.12.2019
Garten, Bauen & Wohnen
Eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter korrekt begründen. Dazu gehört die Erklärung, welche Person die Wohnung künftig nutzen soll und warum. Nicht ausreichend ist es, lediglich auf die Trennung des Vermieter-Ehepaares hinzuweisen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht Leonberg entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Ein Vermieter-Ehepaar hatte sich getrennt. Die Wohnung der Mieterin kündigten sie wegen Eigenbedarf mit der Begründung "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)". Die Mieterin zog jedoch nicht aus, da sie die Kündigung als unwirksam ansah: Es ginge daraus nicht konkret hervor, welche Person die Wohnung aus welchem Grund nutzen solle. Die Vermieter fanden, dass dies nichts ausmache. Sie klagten auf Räumung.
Das Urteil
Das Amtsgericht Leonberg gab der Mieterin recht. Die Eigenbedarfskündigung sei unwirksam. Zwar hätten sich die Vermieter tatsächlich voneinander getrennt. Trotzdem müsse der Vermieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf zwingend die Person angeben, die in die Wohnung einziehen soll, und genau begründen, warum er diese Wohnung für diese Person benötige. Die pauschale Begründung im vorliegenden Fall reiche nicht aus. Es ginge daraus noch nicht einmal hervor, ob überhaupt einer der Vermieter einziehen wolle. Laut § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine Eigenbedarfskündigung nur erlaubt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige seines Haushalts, wie zum Beispiel Pflegekinder, benötigt. "Mit den Familienangehörigen sind nur nahe Verwandte gemeint: Onkel und Tanten sind bereits ausgeschlossen. Der Personenkreis ist also streng begrenzt. Gibt es in diesem Punkt Unklarheiten, ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam", erläutert Michaela Rassat. Obendrein muss der Vermieter auch begründen, warum er ausgerechnet diese Wohnung für die betreffende Person braucht. "Dieser Punkt ist ganz besonders wichtig, wenn der Vermieter mehrere Wohnungen hat", so die Rechtsexpertin.
Was bedeutet das für Mieter?
Mieter sollten sich die Begründung einer Eigenbedarfskündigung genau ansehen und sich am besten auch fachkundig beraten lassen. Denn viele Eigenbedarfskündigungen sind unwirksam, da Vermieter sie nicht eindeutig begründen. "In manchen Fällen kommt am Ende sogar heraus, dass in Wirklichkeit gar kein Eigenbedarf vorlag. Mieter, die dies erst nach ihrem Auszug herausfinden, können dann sogar Schadenersatz geltend machen", ergänzt Rassat.
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 16. Mai 2019, Az. 8 C 34/19
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Mietrecht AG Leonberg Eigenbedarf Mieter Vermieter Kündigung Trennung Ehepaar Privatnutzung
http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40198 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | Treppen.de GmbH
Branchenwettbewerb: "Treppen des Jahres 2024" gekürt
Branchenwettbewerb: "Treppen des Jahres 2024" gekürt
28.11.2024 | EPK-Holz GmbH
Der moderne Holzzaun
Der moderne Holzzaun
28.11.2024 | EPK-Holz GmbH
Farben für deine Holzfassade
Farben für deine Holzfassade
28.11.2024 | EPK-Holz GmbH
Der Klassiker im Garten
Der Klassiker im Garten
28.11.2024 | Vitalinus GmbH
Zwiegenähte Filzschaftstiefel-Klassiker für kalte Tage
Zwiegenähte Filzschaftstiefel-Klassiker für kalte Tage