Vermieter nicht im Stich lassen!
23.03.2020
Garten, Bauen & Wohnen
Frankfurt/Wiesbaden, 22. März 2020 - Vermieter dürfen von der Bundesregierung bei den geplanten Schutzmaßnahmen für Wohnungsmieter nicht im Stich gelassen werden. Diesen Appell richtet Christian Streim, Landesvorsitzender von Haus & Grund Hessen, an die Bundesregierung. "Nach den derzeit bekannten Plänen will sich der Staat in beispielloser Weise von den fast vier Millionen vermietenden Privatpersonen in Deutschland entsolidarisieren. Sie will Menschen im Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten und oft zusätzlich als Handwerker oder Kleinstgewerbetreibende massiv von der Corona-Krise betroffen sind", sagt Streim.
Haus & Grund Hessen kritisiert, dass die bekannten Maßnahmen keinen Interessenausgleich regeln. Sie seien ein einseitiger Freibrief und geeignet, Millionen private Eigentümer in die Insolvenz zu treiben. Die Immobilienwirtschaft werde so vollständig zum Erliegen kommen. "Dazu darf es nicht kommen. Der Staat muss die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes weiter aufrechterhalten", fordert Streim. Hierfür bedarf es nach Ansicht von Haus & Grund mindestens folgender Korrekturen:
1. Der durch die Corona-Krise bedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.
Hintergrund: Die Bundesregierung plant, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Sie sollen zwei Jahre Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Auch in Zweifelsfällen soll davon ausgegangen werden, dass die Miete aufgrund von Einnahmeverlusten durch die Corona-Krise nicht gezahlt wird. Hier soll es Aufgabe der Vermieter sein, nachzuweisen, dass der Mieter über ausreichend Einnahmen verfügt, die Miete bezahlen zu können. Die Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monatsmieten ausgeweitet werden können.
Für Vermieter bedeutet dies, dass sie bis zu sechs oder sogar zwölf Monate keine Mieteinnahmen haben könnten, in dieser Zeit aber die Kosten für den Betrieb des Gebäudes, wie Heizung, Warmwasser und Müll, dennoch begleichen müssen. De facto werden Vermieter damit gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von bis zu sechs oder sogar zwölf Monatsmieten zu gewähren.
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